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Mahnbescheid gegen den eigenen Mandanten mit DATEV - wie funktioniert das?

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letzte Antwort am 21.03.2023 17:31:52 von Silvia_Kubisch
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NSchmidtSR
Beginner
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Hallo,

 

unsere Kanzlei muss einen Mahnbescheid gegen den eigenen Mandanten beantragen.

 

Über die Schuldnerkontofunktion - Maßnahme anlegen - kann unsere ZV-Abteilung uns als Kanzlei nicht als Antragsteller auswählen (funktioniert auch nur, wenn ich uns vorher zusätzlich als MDT in die Akte einpflege - kann doch nicht korrekt sein?!), ohne dass er die Kanzlei als Prozessbevollmächtigter mit erkennt. 

 

Beim Online-Antrag ohne DATEV gibt es die Funktion "IN EIGENER SACHE BEANTRAGEN". Das gibt es hier in DATEV nicht?!

 

Der Mahnbescheid soll von unserer Kanzlei als Antragsteller erstellt werden gegen den eigenen Mandanten.

 

Wie funktioniert das?

 

Ich habe in den DATEV-Themen vergeblich nach Hilfe gesucht...

 

Ich hoffe ich habe mein Anliegen verständlich formuliert und jemand kann mir helfen.

 

Viele Grüße

Nicole

agmü
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
739 Mal angesehen

Hallo @NSchmidtSR 

 

wir haben uns - vor allem aus Gründen der Klarheit angewöhnt - für Forderungen gegen Mandanten eine eigene Akte anzulegen und dort als  Mandant die Kanzlei einzutragen.

 

Das Vorgehen scheint und ist etwas komplizierter, erleichtert aber in der Folge die sachlich richtige Behandlung von Teilzahlungen.  Zahlt der (ehemalige) Mandant die Forderung in Raten, läuft das gesamte Geld bei uns in die Akte "Eigene ./. Exmandant" und Gelder die dort als "Fremdgeld" verbucht werden, werden dann auf die Akte "Mandant ./. XXX" verbucht, soweit sie keine Zinsen sind, die wir gesondert erfassen.

 

Nachdem wir dieses Vorgehen seit 20 Jahren praktizieren kann ich leider aus eigener Erfahrung nicht mehr sagen, ob die zu Phantasy Zeiten existierende Funktion in einer Akte keinen Mandanten anzulegen und damit auf den Kanzleiadressaten als Mandanten zurückzufallen noch unterstützt wird. (Vorgehen: Akte anlegen - Gegner und Forderung erfassen, Mahnantrag stellen, dann sollte als Antragsteller der Kanzleiadressat gezogen werden)

 

Sollte die Funktion entfallen sein, liegt dies daran, dass sie offensichtlich nicht vermisst wurde

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
NSchmidtSR
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
712 Mal angesehen

Herzlichen Dank für Deine Antwort.

Wir werden das jetzt mal ausprobieren 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
646 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe eine Anleitung dazu erstellt:  Mahnverfahren in eigener Sache anlegen.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 21.03.2023 17:31:52 von Silvia_Kubisch
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