Liebes Forum,
die übliche Kilometerpauschale beträgt ja 30 Cent pro Kilometer. Wenn ein Rechtsanwalt (hier Partner) nun für seine Mandantenfahrt eine Erstattung von 50 Ct pro Kilometer vom Arbeitgeber wünscht, mit dem Argument, seinem Mandanten werden ebenfalls 50 Cent/km in Rechnung gestellt, wäre das unproblematisch so durchführbar, oder übersehe ich was?
Vielen Dank schon mal.
Moin Moin Floreana W,
unabhängig von einer steuerlichen und ggf. sozialversicherungsrechtlichen Einschätzung sollte die vertragliche/ arbeitsrechtliche/ gesellschaftsrechtliche Situation geprüft werden.
Wünschen kann man sich viel, deswegen bekommt man es aber nicht auch automatisch.
Zur steuerlichen Thematik werden Sie hier: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0631167 unter Punkt 11 fündig.
Beste Grüße
Stefan
Moin, moin, dankeschön!
Leider kann ich das Dokument nicht öffnen, da keine Lizenz für Steuern. Könnten Sie mir den Abschnitt hier reinkopieren? Das wäre klasse!
Ich bin mir nicht sicher, ob das erlaubt ist.
Aber unter https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/auswaertstaetigkeit-lexikon-des-steuerrechts/#D063116700027 finden Sie ebenfalls unter Punkt 11 die entsprechenden Ausführungen.