Liebe Community,
wir buchen über ein Journal in Anwalt Pro und senden die Buchungen dann über eine Schnittstelle (übergreifende Funktionen) nach RW Pro. Wenn wir nun gerne die Kontoumsätze unserer Bank als Buchungsvorschläge erhalten möchten, wäre eine Einrichtung über das Journal in Anwalt Pro denn überhaupt möglich oder geht das ausschließlich nur über RW-Pro - Auswertungen - Finanzbuchführung - Kontoumsätze?
Wir buchen übrigens auch nicht debitorisch/kreditorisch (EÜR) - ich frage mich, ob eine Bank-Schnittstelle mit übermittelten Kontoumsätzen dann grundsätzlich Sinn macht...
Vielen Dank für Tipps!
Hallo Florena,
die Kontoumsätze können "nur" über Rechnungswesen automatisch eingelesen werden. Anwalt classic ist ein s.g. "Vorsystem" und kann das nicht.
Sie können die "Soforterfassung Anwalt"
-> hier beschrieben LEXinform/Info-DB
einrichten und dann in Rewe die Bankumsätze SEHR komfortabel buchen - die Verknüpfung zur Akte funktioniert so ähnlich wie OPOS-Buchen, ohne dass echtes OPOS-Buchen eingerichtet sein müsste.
Nur so am Rande!! Für eine Anwaltsbuchhaltung (auch bei EÜR) würde ich IMMER Debitoren/Kreditorenbuchhaltung empfehlen. Das geht trotzdem auch bei Ist-Versteuerung und unter allen üblichen sonstigen Kombinationen.
Unterjährig zwar weder sinnvoll (noch - glaube ich - möglich) aber beim Jahreswechsel 2019/20 dringend zu empfehlen - auch wegen künftiger Fibu-Automation!!!
Hallo Frau Floreana W.,
die Programmfunktion „Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager)” in DATEV Rechnungswesen (Bestandteil von DATEV Anwalt classic) erstellt aus elektronischen Kontoumsätzen Buchungsvorschläge. Grundlage dafür sind eine Lerndatei und – falls vorhanden – die Offene-Posten-Buchführung. Die manuelle Erfassung vom Kontoauszug entfällt.
Dieses Einsparpotenzial nutzen Sie durch das Holen elektronischer Kontoumsätze – entweder über die RZ-Bankinfo oder per HBCI PIN/TAN. Bei beiden Verfahren profitieren Sie vom hohen Sicherheitsstandard der DATEV Cloud. Nähere Informationen dazu finden Sie unter rz-bankinfo.
In DATEV Rechnungswesen übernehmen sich aus dem Verwendungszweck des Kontoumsatzes eine Aktenregisternummer, oder eine Projektnummer (z. B. Akten-Nr.) automatisch in die Zusatzinformationen des Buchungsvorschlags. Beim Bearbeiten der Buchungsvorschläge startet sich automatisch der Dialog Zahlungserfassung aus DATEV Anwalt classic. Hier können Sie nun in einem Schritt die Zahlung in der Akte auf steuerfreie Auslagen, Vergütungsforderungen oder Fremdgeld verteilen. Die Zahlung ist damit der Akte zugeordnet und auch sofort in DATEV Rechnungswesen gebucht (siehe
Einstellungen für Bank-Buchungsvorschläge erzeugen festlegen unter "Anwalt").
Viele Grüße
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Liebe Frau Kubisch, die Programmfuktion "Buchen eletronischr Belege" müsste ich mir in erst einrichten lassen? (sehe sie nicht bei mir), dann wäre eine Buchung elektronischer Kontoumsätze auch über das Journal (in Anwalt Pro) möglich? Möchte zukünftig ungerne auf das Journal und die jetztige Schnittstelle zu RW-Pro verzichen.
Danke schon mal!
Hallo Frau Floreana W.,
RZ-Bankinfo ist ein kostenpflichtiger Dienst, mit dem elektronische Kontoumsätze von der Bank geholt und in der DATEV-Cloud bereitgestellt werden können (siehe Internet-Seite rz-Bankinfo).
Wenn Sie die automatischen Buchungen nutzen möchten, müssen diese im Programm Rechnungswesen erfolgen. Wenn Sie weiterhin über das Journal direkt in Anwalt classic buchen möchten, müssen Sie manuell wie bisher buchen.
Wie Sie elektronische Kontoumsätze einer deutschen Bankverbindung mit der RZ-Bankinfo in die Buchführung von Rechnungswesen übernehmen können, um daraus über die Programmfunktion Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager) Buchungsvorschläge zu erzeugen, lesen Sie im Dokument:
In diesem Dokument finden Sie auch Servicevideos.
Leider kann ich Ihnen zu RZ-Bankinfo dazu keine weiteren Informationen geben. Wenden Sie sich dazu bitte an den Programmservice Rechnungswesen (+49 911 319-38606).
Viele Grüße
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Herzlichen Dank an Sie beide!
Was genau ist denn mit Fibu-Automation gemeint? Sollen die bi- und unidirektionalen Schnittstellen bald wegfallen? Bzw. ist die Journal-Buchung sehr veraltet? Ich habe mich nun ganz gut eingelesen und kann die Vorteile der Soforterfassung (außer natürlich das Buchen der elektronischen Belege) noch nicht so ganz erkennen. Auch nicht die Einrichtung von Debitoren- und Kreditoren bei uns. Das Aktenkonto mit den offenen Posten-Angaben ersetzt schließlich sozusagen die Debitorenbuchhaltung. Wieso sollte man Kreditoren bei Ist-Versteuerung einsetzen?
Danke mal wieder für Ihr Feedback!
Hallo Frau Floreana W.,
anbei Antworten auf Ihre Fragen:
Was genau ist denn mit FIBU-Automation gemeint?
Die unidirektionale und bidirektionale Schnittstelle im Aktenkonto in Anwalt classic sollen nicht wegfallen, auch die Journal-Buchung ist nicht veraltet. FIBU-Automatisierung meint eben z. B. die RZ-Bankinfo, mit der Sie täglich zuverlässig alle Bankkontoumsätze erhalten. Diese Umsätze können Sie über das elektronische Bankbuchen automatisiert verarbeiten. Insgesamt sollen zukünftig zeitraubende Routinetätigkeiten künftig automatisiert erledigt werden.
https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/datev-fibu-automatisierung/
Vorteile der Soforterfassung
Bei Erfassung der laufenden Buchführung werden aktenrelevante Geldbewegungen in (Kanzlei-)Rechnungswesen sofort auf die Akte in Anwalt classic zugeordnet. Das ist nur dann dann sinnvoll, wenn die laufende Buchführung inkl. UStVA wird in der Anwaltskanzlei bzw. interdisziplinären Kanzlei von einem oder mehreren Mitarbeitern erledigt wird (und nicht an einen Steuerberater ausgelagert ist). Wenn Sie die Soforterfassung nutzen, können Sie die Vorteile des elektronischen Bankbuchens und Buchen digitaler Belege nutzen.
Vorteile gegenüber der bidirektionalen Schnittstelle sind:
Folgende Arbeitsschritte entfallen:
Weitere Vorteile sind:
Wieso sollte man Kreditoren bei Ist-Versteuerung einsetzen?
Personenkontenverfahren in Anwalt classic
Ob das alles für Sie als Ist-Versteuerer Sinn macht, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.
Viele Grüße
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt