Hallo Community,
beim Anlegen einer beA Nachricht an Gerichte ist im Feld "Justizbehörde" ja der Text "[Unbekannt / Kein Behördenempfänger]" vorbelegt und DATEV erwartet die EIngabe des jeweiligen Gerichts. Jetzt habe ich schon wenige Male aus Versehen ohne Angabe des Gerichts auf senden gedrückt und habe im Ausgangskorb trotzdem die Zugangsmeldung erhalten. Ist die Eintragung des entsprechenden Gerichts denn überhaupt noch notwendig?
Würde mich über eine kurze Antwort freuen, da das Eintippen des Gerichts zwar nicht viel, aber in der Masse doch lästige Arbeit bedeutet.
MfkG A. Döhler
Ich würde nach dem Anwenderhandbuch der BRAK für das beA, davon ausgehen, dass es sich nach wie vor um eine Pflichtangabe handelt, jedenfalls, wenn Sie diesem Link Erstellen und Senden (bea-brak.de) folgen.
Sollte Ihnen der Versand ohne Justizbehörde geglückt sein, gut, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.
Andererseits sollte die Justizbehörde auch kein unüberwindliches Hindernis darstellen, den seit Juni 2022 werden die Informationen nach dem ersten Versand in der Datenbank gespeichert und stehen daher bei künftigen Nachrichten zur Verfügung.
Solange die BRAK nichts gegenteiliges publiziert würde ich mich nach diesen Justizbehörde in beA-Nachrichten auswählen - DATEV Hilfe-Center Informationen richten.
Genau: Wenn Sie DATEV Anwalt Kommunikationspaket einsetzen, müssen Sie die Justizbehörde nur einmal manuell auswählen:
Beim ersten Versand an einen Justiz-Empfänger müssen Sie die Justizbehörde in der Liste manuell auswählen.
Wenn Sie die nächste beA-Nachricht an denselben Justiz-Empfänger erstellen, wird in der Liste Justizbehörde der beim letzten Versand ausgewählte Eintrag automatisch vorbelegt. Sie müssen die Justizbehörde nicht erneut manuell auswählen.
Weil es nah am Thema ist:
Zum Versand der beA wird immer der Ansprechpartner vorgeschlagen. Bei Post an Anwälte und Steuerberater ist das richtig, nicht aber an Behörden (Finanzämter) oder z.B. Berufskammern. Da Präsidenten der Steuerberaterkammern wohl stets auch ein eigenes beSt oder beA haben, weil sie berufsangehörig sind, führt das zu Fehlzustellungen (ich erreiche dann nicht die Steuerberaterkammer, sondern die Kanzlei des Präsidenten).
Lässt sich das irgendwie umstellen?
jedenfalls bei Einsatz des Kommunikationspaketes gilt:
Sofern die Schreiben in Word erstellt wurden, merkt sich das Programm diese Informationen und schlägt dann auch den entsprechenden Empfänger vor.
Wenn Sie bei bestimmten Ansprechpartnern sicher sind, dass diese nicht persönlich adressiert werden muss, wäre eine Möglichkeit bei diesem Ansprechpartner die SafeID der Behörde, Kammer zu hinterlegen; was bei Ansprechpartnern von Behörden wohl stets der Fall sein dürfte.
Bei uns (in Bayern) hat die Mehrzahl der Gerichtsvollzieher die SafeID des Amtsgerichts hinterlegt, da die Gerichtsvollzieher derzeit nur scheinbar über eigene SafeID's verfügen.
Die Antwort von Herrn Müller gilt auch ohne das Kommunikationspaket: Als Empfänger der beA-Nachricht wird automatisch der Empfänger des 1. Schriftsatz-Anhangs der beA-Nachricht (der im Fenster Schreiben erstellen ausgewählt wurde) vorbelegt. Wenn das der Ansprechpartner ist, dann wird auch in der beA-Nachricht der Ansprechpartner vorbelegt. Wenn dieser keine eigene SAFE-ID hat, müssen Sie in der beA-Nachricht manuell den übergeordneten Aktenbeteiligten wählen.
Wenn Sie beim Ansprechpartner eine eigene SAFE-ID hinterlegen, haben Sie genau das Problem, wenn der Ansprechpartner ein eigenes beA hat, das Sie gar nicht ansprechen möchten.
Ja, der Zustand ist zutreffend beschrieben.
Bei Behörden und Gerichten hat aber nicht der Ansprechpartner, sondern die Behörde bzw. das Gericht die SAFE-ID. Die muss daher mit der beA adressiert werden.
Die SAFE-ID der Behörde auch beim AP zu hinterlegen, ist keine Option. Wenn der später den Job wechselt und bei einem anderen Finanzamt arbeitet, müsste man daran denken, die SAFE-ID zu ändern - viel zu riskant.
Mein Wunsch ist daher: Wenn Behörden und Gerichte angeschrieben werden, zieht DATEV automatisch die Behörde/das Gericht anstelle des AP als Adressaten in die beA.
Ich habe Ihren Wunsch erfasst.