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Hinweis "Empfangsbekenntnis angefordert" wird bei jeder eingehenden Nachricht angezeigt

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letzte Antwort am 02.11.2023 12:14:42 von Michael-Renz
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 1 von 2
172 Mal angesehen

Wir haben aktuell einen Fehler im DATEV Anwalt classic Anwaltspostfach und im DMS Anwaltspostfach. Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler. 

 

Wenn DATEV Anwalt classic 14.21 (Service-Release 07.09.2023) installiert ist, wird seit dem Stichtag 31.10.2023 (Stichtags-Umstellung xJustiz-Version) bei jeder eingehenden Nachricht der Hinweis "Empfangsbekenntnis angefordert" im Eingangskorb angezeigt. Also auch bei Nachrichten, bei denen vom Absender gar kein eEB angefordert wurde.

 

Silvia_Kubisch_0-1699013215598.png

 

Nicht betroffen:

  • Echte eEB Anforderungen des Absenders werden weiterhin korrekt angezeigt und können abgegeben werden.
  • Das Versenden von beA-Nachrichten ist nicht betroffen. beA-Nachrichten, die wir erzeugen sind korrekt.

Vorübergehende Abhilfe:

  1. Nachricht im Eingangskorb wie gewohnt speichern und verteilen.
  2. Vorbereitete eEB-Abgabenachricht mit der Verfügung "Auf eEB-Anforderung reagieren" mit der rechten Maustaste anklicken und Über beA versenden... wählen.
  3. Den Anhang xjustiz_nachricht.xml in der Vorschau über das Vorschau-Symbol öffnen.
  4. Vorschau prüfen: Wenn in der Tabelle "Kein Schriftgutobjekt mit erforderlichem elektronischen Empfangsbekenntnis vorhanden" steht, wurde vom Absender kein eEB angefordert.

    Silvia_Kubisch_1-1698929406965.png

 

5. Wenn keine eEB Anforderung vorliegt: Im Fenster Ausgangskorb <Bezeichnung>: eEB bearbeiten auf die Schaltfläche Entwurf speichern klicken.

6. Im Ausgangskorb: Mit der rechten Maustaste auf den eEB-Entwurf klicken und Nachricht(en) löschen wählen.

 

Fehlerbehebung:

Der Fehler wird voraussichtlich am 03.11.2023 um 12:00 Uhr mit dem Hotfix K0005078-14270 (Anwaltspostfach 14.27) zu DATEV Anwalt classic 14.23 (Service-Release, 02.11.2023) behoben. Sie müssen also vorher das heutige Service-Release installieren.

 

Anforderung eines elektronisches Empfangsbekenntnisses bei jeder beA-Nachricht

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
164 Mal angesehen

Liebe Frau Kubisch,

 

nein, das ist NICHT mein Problem - es waren wirklich und echt eEB´s 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 02.11.2023 12:14:42 von Michael-Renz
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