Immer wieder kommt es vor, dass ich eine Frist eintrage und dann beim Eintragen in unseren Papierkalender feststelle, dass das ein Feiertag ist, also ich nochmal in Datev rein und die Frist umtragen. Warum sagt Datev mir das nicht vorher?
Bei Vorfristen, die auf irgendwelche Feiertage fallen, fragt er mich doch auch, ob er diese verschieben soll bzw. macht ein Ausrufezeichen dran, wenn er diese wegen eines Feiertages verschoben hat. Warum geht das nicht auch bei Fristabläufen???
Hauptsache meine Vorfrist fällt auf das Augsburger Friedensfest und ich muss jedes Mal ein Fenster wegklicken, weil mir das vollkommen egal ist....
Jedes Jahr muss ich Fristen nach dem Notieren noch einmal korrigieren, weil ich mir nunmal nicht merke, wann Ostermontag ist und er mich auch nicht vorwarnt.... Und Ostern ist nunmal überall in Deutschland ein Feiertag...
In Post, Fristen und Bescheide wird der Feiertag nur berücksichtigt, wenn das Fristende automatisch vom Programm berechnet wurde. Wenn Sie dagegen das Fristende manuell erfassen, erfolgt kein Hinweis, weil davon ausgegangen wird, dass Sie das Fristende so setzen wollten.
Ich habe Ihren Wunsch dazu für die Kollegen erfasst, aber leider ist eine Umsetzung nicht geplant.
Prüfen Sie in Ihrer Kanzlei, ob Sie die juristischen Fristen gem. §§ 186-193 BGB in DATEV Anwalt classic nutzen können; dann wird das Fristende automatisch berechnet. Im Dokument ist auch beschrieben, wie Sie eine neue Frist anlegen können:
Wir benutzen die juristischen Fristen. Der berechnet dann auch schön was. Aber das stimmt halt nicht immer... (z.B. Mandant gibt Klage erst drei Tage nach Eingang ab, Frist für Verteidigungsanzeige wird ausgewählt und muss manuell bearbeitet werden).
Das ist sehr schade, dass das nicht für eine Umsetzung geplant wird. Mir würde ja der einfach Hinweis reichen: "Achtung, da ist ein Feiertag". Wenn ich den Tag dann trotzdem so haben will, kann ich das ja dann so eintragen. Oder vllt einfach, das solche Tage im Datev Kalender (z.B. rot) markiert werden, wie in meinem Wandkalender auch. Wäre auch eine gute Möglichkeit.
ich hänge mich mal hier mit ran.... 😉
wir würden einen Hinweis darauf, dass das Fristende auf einen Feiertag fällt, auch sehr begrüssen.... 😊
@Wiebelle schrieb:Wir benutzen die juristischen Fristen. Der berechnet dann auch schön was. Aber das stimmt halt nicht immer... (z.B. Mandant gibt Klage erst drei Tage nach Eingang ab, Frist für Verteidigungsanzeige wird ausgewählt und muss manuell bearbeitet werden).
Mich ärgert dieses Verhalten auch; nur: An welchem Kriterium soll das Programm erkennen, dass die Klage nicht vom Gericht an die Kanzlei gesendet wurde, sondern an den Mandanten und wann er diese der Kanzlei übergeben hat?
Wird die Klage vom Gericht an die Kanzlei übermittelt, passt die Frist im Posteingangskorb - jedenfalls wenn die Nachricht am selben Tag verarbeitet und das eEB abgegeben wird.
@Wiebelle schrieb:... Mir würde ja der einfach Hinweis reichen: "Achtung, da ist ein Feiertag". Wenn ich den Tag dann trotzdem so haben will, kann ich das ja dann so eintragen. Oder vllt einfach, das solche Tage im Datev Kalender (z.B. rot) markiert werden, wie in meinem Wandkalender auch. Wäre auch eine gute Möglichkeit.
Wie der Screenshot von @Silvia_Kubisch zeigt, weist das Programm durchaus darauf hin, dass es einen Feiertag erkannt hat. Selbst der 08.08. - der nur in Augsburg Feiertag ist - oder der Buß- und Bettag im November wird erkannt. Möglicherweise ist der Hinweis nur nicht deutlich genug.
@Wiebelle schrieb:... Das ist sehr schade, dass das nicht für eine Umsetzung geplant wird. ....
Ich bin mir sicher, dass solche Features kommen werden. Derzeit liegt der Fokus der gesamten DATEV-Entwicklung wohl auf der - leider notwendigen - Transformation der Software in die Cloud.
An welchem Kriterium soll das Programm erkennen, dass die Klage nicht vom Gericht an die Kanzlei gesendet wurde, sondern an den Mandanten und wann er diese der Kanzlei übergeben hat?
An gar keinem. Das ist für die Berechnung der Frist ja irrelevant.
Wie der Screenshot von @Silvia_Kubisch zeigt, weist das Programm durchaus darauf hin, dass es einen Feiertag erkannt hat. Selbst der 08.08. - der nur in Augsburg Feiertag ist - oder der Buß- und Bettag im November wird erkannt. Möglicherweise ist der Hinweis nur nicht deutlich genug.
Das tut er eben nur, wenn man ihn selbst rechnen lässt und nicht wenn man die Frist manuell anpasst.
Mir würde z.B. nur ein Markierung im Kalender reichen, sowie mein Wand-/Tischkalender das auch hat, dass an diesem Tag ein Feiertag ist. Außer den Feiertagen, die immer auf dieselben Tage fallen, merke ich mir die Daten der Feiertage nicht. Dementsprechend wenn der Tag einfach rot im Kalender markiert wäre, könnte man in dem Moment schon sehen, dass der Fristablauf an dem Tag nicht sein kann.
Ich bin mir sicher, dass solche Features kommen werden. Derzeit liegt der Fokus der gesamten DATEV-Entwicklung wohl auf der - leider notwendigen - Transformation der Software in die Cloud.
Mein Ursprungspost ist inzwischen fast 2 Jahre alt - geändert hat sich leider immer noch nichts...
Sie können die deutschen Feiertage im Kalender anzeigen.
In DATEV Arbeitsplatz: Menü Extras | Einstellungen... wählen.
Kategorie Termine wählen.
In der Gruppe Feiertage: Kontrollkästchen Deutsche Feiertage anzeigen aktivieren.
Rot wird der Feiertag aber nicht angezeigt, sondern dunkelgrün:
Das ist bei uns auch so eingestellt.
Aber der zeigt das nicht im Fristenkalender beim Fristeintragen an. Darum geht es ja.
Das man wenn man bei juristischen Fristen das Fristende manuell abändert, hierbei nicht angezeigt wird, das der Tag ein Feiertag ist. Mir fällt das dann immer erst auf, wenn ich die Frist in unseren Papierkalender eintragen möchte.
Da kann ich Ihnen leider keine andere Rückmeldung geben als am 20.07.2022: Leider ist eine Umsetzung durch die Kollegen von Post, Fristen und Bescheide nicht geplant.
Schön wäre es trotzdem. 😉
Ich denke, das war es auch was @Frida mit ihrer Antwort zu diesem alten Beitrag bezwecken wollte.
deswegen wähle ich als Fristbeginn das Datum an dem das Dokument zugestellt wurde und er berechnet dann 😉
Also hast du eine Stellungnahmefrist für 2 Wochen und eine Stellungnahmefrist für 3 Wochen? Oder wie funktioniert das dann? Wir haben schon sehr viele weitere Fristen für unsere Bedürfnisse angelegt, aber das erscheint mir dann doch etwas sehr weit zu gehen.
klar. 1 Woche, 2 Wochen, 3 Wochen, 4 Wochen ... muss man ja alles selbst anlegen. Ist doch egal wie viele Fristen es gibt, ich gebe nur "Stellungn" ein und wähle dann die passende aus. Fertig.