Hallo zusammen,
aus der Kanzlei erreicht mir gerade folgende Frage von einer Anwältin:
Wenn ich unter „unsere Kanzlei“ die Rubrik „Meine Fristen“ einsehe, ist es mir nicht möglich den Bearbeitungsstand der notierten Fristen zu ändern. Es ist sogar so, dass nicht nur ich dies nicht kann, sondern auch Frau X oder Frau Y, die die Frist von ihrem Arbeitsplatz ja idR notiert hat, den Bearbeitungsstand nicht mehr ändern können.
Ihr Kollege aber kann seine Fristen selbst ändern. Die Benutzer sind alle in einer Gruppe:
Woran könnte das liegen?
Danke & Gruß
Klaus Rörig
Hallo Herr Krörig,
das klingt danach, dass in der Kanzlei das 4-Augen-Prinzip eingestellt ist. Das heißt, dass die Frist von einem Benutzer angelegt wird und nur von einem zweiten Benutzer bestätigt werden kann.
Wie die Kanzlei das 4-Augen-Prinzip deaktivieren kann, können Sie hier nachlesen:
Fristenkontrolle: Vier-Augen-Prinzip deaktivieren (Tipp für DATEV Anwalt classic)
Ja, das habe ich vermute. Das 4-Augen-Prinzip ist aktiviert.
Aber wie kann dann eine Anwältin die Fristen problemlos ändern und andere könne es nicht? Wenn doch dann "gleiches Recht für alle".
Ich habe das so verstanden, dass die Anwältin ihre eigenen selbst angelegten Fristen nicht ändern kann. Andere Anwalt classic Benutzer sollten die Frist dann ändern / bestätigen können. Das bedeutet das 4-Augen-Prinzip. Ansonsten wäre das m. E. ein Fehler, dann müssen Sie sich im Programmservice melden, damit wir uns das anschauen können.