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Erstattung aus Honorar

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letzte Antwort am 02.01.2023 09:06:16 von Silvia_Kubisch
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SQ
Einsteiger
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Hallo Zusammen!

 

Folgendes Szenario:

Eine Zahlung iHv 100€ wurde in 03.2022 versehentlich als Honorar gebucht und auch einem damals bestehenden Offenen Posten zugeordnet.

 

Im Nachgang ist der Fehler in 06.2022 aufgefallen und man merkt das der Betrag eigentlich bei zahlungseingang hätte als Fremdgeld gebucht werden müssen, da er an die Versicherung weitergeleitet werden soll.

 

Somit steht nun die Verfügung des RA im Raum die besagten 100€ aus dem Honorar an die Versicherung zu überweisen.

 

Wie geht ihr solche Fälle an so dass das Aktenkonto im Nachgang auch stimmt?

ich schildere nun absichtlich mal nicht meine angedachte Vorgehensweise 🙂

 

Vorab lieben Dank

agmü
Experte
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Zwei Vorgehensweisen sind denkbar:

 

Pragmatisch:  Zahlungsauftrag mit Geldausgang aus Honorar anlegen und bei Verbuchung den Geldausgang aus Honorar nehmen.

 

nachvollziehbar:  Umbuchung von Honorar auf Fremdgeld und von dort über den Zahlungsauftrag das Geld an die Versicherung auskehren.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
SQ
Einsteiger
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Nachtrag:

Anfängliche Fragestellung würde ich gerne erweitern auf Positionen die ein vergangenes Wirtschaftsjahr betreffen.

 

Eingegangenes Honorar aus 2021 kann man ja nicht mehr so einfach in DATEV Anwalt stornieren bzw. falls doch ist dies für das Rechnungswesen in der weiteren Bearbeitung ja nicht wirklich gut.

 

Somit: wie geht ihr mit solchen Positionen um?

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agmü
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Verstehe das Problem nicht so ganz.

 

Der Geldeingang wurde 2021 als Honorar verbucht mit allen steuerlichen Konsequenzen.  In 2022 wird dieses Honorar zurückbezahlt, ebenfalls mit allen steuerlichen Konsequenzen.  

 

Wenn im Rahmen der JA-Arbeiten 2021 in 2022 festgestellt wird, dass ein Geldeingang in 2021 fehlerhaft verbucht wurde, korrigieren wir dies mit diesen Sachverhalt mit einer Umbuchung am 31.12.2021, dann wird alles sauber dokumentiert.

 

 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
SQ
Einsteiger
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Ahaaaaa okay. Diese Umbuchungen zum 31.12.21 muss ich aber dann machen bevor ich den anstehenden Jahreswechsel 22 auf 23 ausführe oder?

 

Denn in  2023 kann ich keine Buchungen mehr zum 31.12.21 durchsuchen, oder? 

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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Doch, das können Sie. Wenn Sie Geschäftsvorfälle für das  Vorjahr erfassen, ändern Sie das Feld "Belegdatum" im Fenster "Umbuchung erfassen" auf das Vorjahr oder ein beliebiges Jahr davor. Sie erhalten dann nur einen Warnhinweis, dass das Datum nicht im laufenden Wirtschaftsjahr liegt.

 

Jahreswechsel in DATEV Anwalt classic, siehe Kapitel 3.4 Geschäftsvorfälle für das Vorjahr erfassen

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 02.01.2023 09:06:16 von Silvia_Kubisch
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