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Eilt-Vermerk in der beA

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letzte Antwort am 29.06.2022 10:11:43 von Carsten_Groß
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bremen
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Die Browser-Anwendung bea-BRAK.de erlaubt es inwzischen, bei bEA-Nachrichten ein "Eilt!"-Häkchen zu setzen. Auch Annotext verfügt über die Möglichkeit, (diverse) Dringlichkeitsstufen auszuwählen.

 

Die Justiz liest diese Vermerke aus und behandelt eingehende beA's entsprechend dringlich.

 

Wann kommt die Umsetzung in DATEV-Anwalt?

DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @bremen 

 

nach meiner Kenntnis sind die Kennzeichen "dringend" und "zu prüfen", die man auf der beA-Webseite einer Nachricht "mitgeben" kann, nur für die interne Organisation der Kanzlei und werden nicht zum Empfänger übertragen, sondern beim Senden entfernt. Bei meinem letzten Versuch einer beA-internen Nachricht (vor ein paar Wochen) war dem auch noch so. 

 

Die Justiz liest diese Vermerke aus und behandelt eingehende beA's entsprechend dringlich.

Wenn Sie hierzu nähere Informationen hätten, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich kenne nur die Hinweise der Justiz, ein "EILT" oder "eilig" im Betreff und/oder im Empfängerzeichen reinzuschreiben, damit die Sache entsprechend dringlich behandelt werden kann.

 

Freundliche Grüße

Carsten Groß
Entwicklung DATEV Anwalt

 

bremen
Einsteiger
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Kann ich Ihnen dazu eine PN schreiben?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Natürlich

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letzte Antwort am 29.06.2022 10:11:43 von Carsten_Groß
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