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Datev Anwalt i.V.m. DUO

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letzte Antwort am 17.03.2025 08:47:28 von ayse
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ayse
Beginner
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Hallo zusammen,

bisher haben wir als RA-Kanzlei über Journal unsere Zahlungen erfasst und bei Monatsabschluss diese Buchungen an Datev Rewe übergeben bzw. importiert. 

 

Ab März haben wir auf die Soforterfassung umgestellt. Da mir eben in einer Akte aufgefallen ist, dass ich noch einen positiven Betrag im Fremdgeld und den selben Betrag als negativ in den stfr.Auslagen habe, bin ich in die Akte und wollte über Kontoblatt die Bankbuchung vom 05.03.25 wie vorher anklicken und dies korrigieren. Jedoch ist dies nicht möglich, weil ich laut Hinweis die Buchung schon an die externe Fibu übergeben haben.

 

Manchmal stehen auch Beträge im Fremdgeld, wir schreiben eine RG an die MDT und ich gehe über Kontoblatt auf die Bankbuchung vom Geldeingang und kann in der Spalte "ausgl.Vergütung" unsere RG begleichen, dies ist somit ja dann auch nicht mehr möglich. Kann mir evtl. jemand diesbezüglich weiterhelfen?

 

Vielen Dank und LG

Sert

 

ayse
Beginner
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übrigens wir haben auf Soforterfassung umgestellt, damit wir DUO nutzen können und unsere Ausgangsrechnungen anhängen können.

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RAHagena
Meister
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@ayse  schrieb:

übrigens wir haben auf Soforterfassung umgestellt, damit wir DUO nutzen können und unsere Ausgangsrechnungen anhängen können.


Die Ausgangsrechnungen einer DATEV-Anwaltskanzlei sind maximal langweilig und brauchen nicht in der Buchhaltung verknüpft zu werden, erst Recht nicht, wenn inhouse gebucht wird. Für die notwendige retrograde Prüfbarkeit reicht die Rechnungsnummer in Verbindung mit einem Export des Rechhjt. So ist sichergestellt, dass alle Rechnungen im Rechnungswesen landen. 

Der Beleg braucht nur einmal geprüft zu werden, wenn feststeht, dass keine 20% USt ausgewiesen werden, kann da wenig passieren. 

Die Zeit für die Verknüpfung kommt nie wieder rein. 

 

DUO ist toll, aber insbesondere für die Eingangsrechnungen. 

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agmü
Experte
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@ayse  schrieb:

 

...

Manchmal stehen auch Beträge im Fremdgeld, wir schreiben eine RG an die MDT und ich gehe über Kontoblatt auf die Bankbuchung vom Geldeingang und kann in der Spalte "ausgl.Vergütung" unsere RG begleichen, dies ist somit ja dann auch nicht mehr möglich. Kann mir evtl. jemand diesbezüglich weiterhelfen?

 

Vielen Dank und LG

Sert

 


Solange in REWE der Buchungsstapel nicht festgeschrieben wurde, können Sie fehlerhafte Buchungen über REWE korrigieren.  Das Kontoblatt ist für diesen Fall nicht mehr "brauchbar".  

Einfach in REWE die "falsche" Buchung markieren, dann erscheint auch wieder die Erfassungsmaske aus der Akte, den Geldeingang richtig den Auslagen zuweisen, die Buchung abschließen und der "Fehler" ist korrigiert.

 

Ist der Buchungsstapel in REWE bereits festgeschrieben bleibt nur der Weg über eine Umbuchung, die dann auch wieder an REWE übergeben werden muss.

 

Nur am Rande, Umbuchungen und Rechnungs-OPOS müssen sie auch mit der Soforterfassung weiterhin an REWE übergeben.  Die Soforterfassung verhindert nur, dass die Kanzleibuchhaltung und die Buchungen in den Akten deckungsgleich sind.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
ayse
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vielen Dank !

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letzte Antwort am 17.03.2025 08:47:28 von ayse
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