abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Copy & Paste aus Verfügungszeile ?

5
letzte Antwort am 13.08.2024 08:12:27 von Silvia_Kubisch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
TeT
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
210 Mal angesehen

Ich würde gerne individualisierte Kurzanschreiben an Mandanten - jedenfalls zum Teil - direkt in den "Verfügungstext" der jeweiligen Nachricht im Postfach-Eingangskorbes für die Mitarbeiterin schreiben. Für 1-2 Sätze ist dort ausreichend Platz. Das erspart ein Diktat und damit erneuten Schreibaufwand. 

Das geht auch, aber Sinn macht es nur, wenn die Mitarbeiterin den Text dann mit Copy & Paste übernehmen kann. Sonst muss sie doch wieder schreiben. Leider finde ich dazu keine Möglichkeit. Der Text lässt sich nach dem Absenden der Verfügung in der Empfangs-Postmappe weder so übernehmen, noch die Verfügung weiter öffnen.

Kennt jemand eine Möglichkeit ?

agmü
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
192 Mal angesehen

@TeT  schrieb:

Ich würde gerne individualisierte Kurzanschreiben an Mandanten - jedenfalls zum Teil - direkt in den "Verfügungstext" der jeweiligen Nachricht im Postfach-Eingangskorbes für die Mitarbeiterin schreiben. Für 1-2 Sätze ist dort ausreichend Platz. Das erspart ein Diktat und damit erneuten Schreibaufwand. 

Das geht auch, aber Sinn macht es nur, wenn die Mitarbeiterin den Text dann mit Copy & Paste übernehmen kann. Sonst muss sie doch wieder schreiben. Leider finde ich dazu keine Möglichkeit. Der Text lässt sich nach dem Absenden der Verfügung in der Empfangs-Postmappe weder so übernehmen, noch die Verfügung weiter öffnen.

Kennt jemand eine Möglichkeit ?


Ich fürchte es gibt keine Möglichkeit.

 

Die Verfügungstexte werden in die Datenbank eingetragen und sind dort, nur noch in der Nachrichtehistorie (im Komfortpaket, wenn ich richtig unterrichtet bin) unveränderlich les- und verfügbar. 

 

Sollte meine Erinnerung noch zutreffend sein, war die Entscheidung für die Unveränderbarkeit die Überlegung, dass darüber ggf. nachgewiesen werden kann, dass der Berufsträger alles richtig verfügt hat, der MA aber verfügungswidrig gehandelt hat. 

 

Wenn sich die Texte standardisieren lassen, könnten Sie überlegen, den Rotzettel entsprechend anzupassen.  Ansonsten würde ich mir überlegen, ob es nicht effizienter ist selbst unmittelbar ein Schreiben zu erstellen den Text zu erfassen und dann der MA zur Weiterbearbeitung / Korrektur weiterzuleiten.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
0 Kudos
TeT
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
183 Mal angesehen

Ok, Danke !

TeT
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
181 Mal angesehen

Auch wenn dass eine aus meiner Sicht mit dem anderen wenig zu tun hat. Es gibt ja die Möglichkeit Texte markierbar (und damit kopierbar) zu gestalten und gleichwohl unveränderbar (wie etwa auch bei PDFs).

0 Kudos
agmü
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 6
168 Mal angesehen

@TeT  schrieb:

Auch wenn dass eine aus meiner Sicht mit dem anderen wenig zu tun hat. Es gibt ja die Möglichkeit Texte markierbar (und damit kopierbar) zu gestalten und gleichwohl unveränderbar (wie etwa auch bei PDFs).


Da bin ich grundsätzlich Ihrer Meinung; nur beruht der DATEV-Arbeitsplatz, wie Sie in heute nutzen auf technologischen Grundentscheidungen aus vergangenen Jahr(-zehnten-).  Auch das ein Grund warum aktuell massiv in die Cloud investiert wird.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
153 Mal angesehen

Leider können Sie direkt in der Liste des Anwaltspostfachs nicht kopieren. Einzige Möglichkeit: Ihre Mitarbeiterin blendet die Vorschau ein und kopiert den Text mit Strg + C aus der gelben Verfügungszeile. 

 

Silvia_Kubisch_0-1723529434892.png

 

 

 

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
5
letzte Antwort am 13.08.2024 08:12:27 von Silvia_Kubisch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage