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Anwenderfeedback erwünscht: Anhangstypen in beA-Nachrichten

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letzte Antwort am 01.12.2021 16:04:50 von malo
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DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Community,

 

ich würde mich über Nutzerfeedback zu folgenden Überlegungen freuen. Bisher gibt es bei einer beA-Nachricht in Anwalt classic zwei Typen von Anhängen: Schriftsatz und Anhang.

 

Schriftsatz kann in Folge signiert werden und Anhang unterliegt den Benamungsregeln, dass der Präfix und die Nummer im Dateinamen ergänzt werden.

 

In diesem Umfeld gibt es mehrere Wünsche

  1. Es soll auch „Anhänge im weiteren Sinne“ geben, die nicht den Benamungsregeln unterliegen z.B. ein Anhang „elektronischer Gerichtskostennachweis“; er ist zwar ein Attachment zu der Klageschrift, aber keine Anlage auf die aus der Klageschrift heraus Bezug genommen wird.
  2. Es sollen auch signierte Anhänge unterstützt werden z.B. eine Vollmacht

Beispiel:

Anhangstypen.PNG

Den ersten Punkt möchten wir demnächst angehen und möchten den Typ Anhang in 2 Typen aufteilen:

  • Anlage = eine tatsächliche Anlage zum Schriftsatz, die dann auch unter die Benamungsregeln fällt und vor dem Versand auch gestempelt wird (also das, was bisher als Anhang bezeichnet wurde)
  • Anhang = Dokumente, die nicht in einem Bezug zum Schriftsatz stehen. Dieser Anhangstyp soll im nächsten Schritt auch signiert werden können; unterfällt aber weder den Benamungsregeln, noch erhält er Stempel.

Sind die Bezeichnungen Schriftsatz, Anlage und Anhang aus sich heraus verständlich oder sollten wir andere Bezeichnungen verwenden? Können mit diesem System dann alle Problemstellungen im Zusammenhang mit Anlagen aus Ihrer Praxis abgebildet werden?

 

Die Anhangstypblöcke haben eine feste Reihenfolge. Bisher stehen alle Schriftsätze oben und dann folgen alle Anhänge. Welche Reihenfolge würden Sie künftig präferieren? Schriftsätze –> Anlagen –> Anhänge oder Schriftsätze –> Anhänge –> Anlagen?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Carsten Groß
Entwicklung DATEV Anwalt

agmü
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Hallo Herr Groß,

 

Danke, dass die Möglichkeiten der Webseite auch im Anwaltspostfach abgebildet werden.

 

Sofern ich Ihre Überlegungen richtig verstehe wird künftig zwischen Schriftsatz, Anlage zum Schriftsatz (nicht signierbar) und Anhang zum Schriftsatz (Vollmacht, Titel, Gerichtskostenmarke; alle signierbar) unterschieden?

 

Hinsichtlich der Reihenfolge hat sich bei uns - und ich denke auch in anderen Kanzleien - in der analogen Welt eingespielt, dass nach dem Schriftsatz die Vollmacht, ggf. eidesstattliche Versicherungen des Mandanten, Verrechnungsschecks für Gerichtskosten, etc. kurz, die Unterlagen beigefügt werden, die als Anhang bezeichnet werden sollen, und erst im Anschluss daran die Anlagen zum Schriftsatz beigefügt werden; oder kurz:  wir würden gewohnheitsbedingt die Systematik:  Schriftsatz - Anhang - Anlagen bevorzugen.

 

Zugleich hätte diese Systematik den Vorteil, dass sie auch bei Vollstreckungsaufträgen eingängig umgesetzt werden kann (Vollstreckungsauftrag - Titel - Vollmacht - Vollstreckungsbelege = Schriftsatz - Anhang - Anlagen)

 

Dies wäre unser Wunsch für die Umsetzung

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
malo
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Herr Kollege Müller,

 

die Reihenfolge ist in unser Kanzlei -leider- anders herum: Schriftsatz-Anlagen-Anhang.

 

Dazu muss ich aus unserer Praxis noch sagen, dass wir nie Vollmachten vorlegen, wieder in Zwangsvollstreckungssachen, noch in sonstigen Prozessen. Einzige Ausnahme war früher das sozialgerichtliche Verfahren, in dem ich aber nicht mehr tätig bin.

 

Gefüllt hätte ich den Gerichtskostenvorschuss als letztes angehängt, weil ich ihn Schriftsatz auch als letztes behandle, bevor ich unterzeichne.

 

Die Parallelität zum Vollstreckungsauftrag in habe ich nicht wirklich verstanden. Wir heften wie folgt: Vollstreckungsauftrag-Forderungskonto-Vollstreckungsbelege.

 

Ich finde, es gibt einen inneren Zusammenhang zwischen Schriftsatz und Anlagen, weil der Schriftsatz immer auf die Anlagen verweist. Deshalb hätte ich es gefüllt lieber so: Schriftsätze-Anlagen-Anhänge.

 

Letztendlich denke ich, dass aber die vorgegebene Reihenfolge nicht von großer Relevanz ist.

 

Verstehe ich das richtig, dass der einzige Grund für die Änderung und die Aufteilung in zwei getrennte Rubriken ist, dass die Anhänge bislang immer den Benamungsregeln unterlagen?

 

Viele Grüße aus dem sonnigen Süden

 

Markus Lorenz

agmü
Meister
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Nachricht 4 von 6
179 Mal angesehen

@malo  schrieb:

... Verstehe ich das richtig, dass der einzige Grund für die Änderung und die Aufteilung in zwei getrennte Rubriken ist, dass die Anhänge bislang immer den Benamungsregeln unterlagen?

...


Hallo Herr Kollege Lorenz,

 

Soweit ich die Überlegungen richtig verstanden habe erfolgt die Änderung nicht (allein) wegen der Benamungsregeln.  Diese waren auch ein Grund, aber wohl nicht der ausschlaggebende. 

Einerseits bietet die BRAK auf der WebSeite die Möglichkeit einzelne Anhänge mit einer qeS zu versehen, was im Anwaltspostfach bisher nur über einen Workaround möglich ist, andererseits erfordert die aktive Nutzungspflicht, dass gewisse "Anhänge" (z.B. Eidesstattliche Versicherungen), dass diese ohne Stempel, aber als "Anlage/Anhang" zum eigentlichen Schriftsatz eingereicht werden. Letztlich dürften es aber wohl hauptsächlich technische Gründe für die Unterscheidung geben..

 


@malo  schrieb:

... Die Parallelität zum Vollstreckungsauftrag in habe ich nicht wirklich verstanden. Wir heften wie folgt: Vollstreckungsauftrag-Forderungskonto-Vollstreckungsbelege.

 



Schriftsatz:  Anliegen an das Streitgericht
Anhänge (Vollmacht, V-Scheck für Gerichtskosten): Berechtigung für das Anliegen - Erfüllung Zahlungsverpflichtung = Beschleunigung der Zustellung.
Anlagen:  Nachweise für die im Schriftsatz aufgestellten Behauptungen (ggf. Prüfung ob das im Schriftsatz gewollte berechtigt ist)

Der (aktuelle) Auftrag: diesen soll das Vollstreckungsorgan ausführen (=Schriftsatz)

Titel:  Das ist die Grundlage für den Auftrag (Anhang)

Vollmacht:  weist die Berechtigung (auch zum Geldempfang) nach (Anhang)

Belege:  Prüfung ob die der mit dem Auftrag geltend gemachten Kostenforderung berechtigt ist (Anlagen)

 


@malo  schrieb:

....

Gefüllt hätte ich den Gerichtskostenvorschuss als letztes angehängt, weil ich ihn Schriftsatz auch als letztes behandle, bevor ich unterzeichne.

....


 

Zu analogen Zeiten gab es zumindest bei uns in Bayern die Anforderung der Gerichte, Verrechnungsschecks mit dem Gerichtskosten unmittelbar an der ersten Seite des Schriftsatzes anzuheften, damit diese bereits mit dem Eingang wahrgenommen und gleich an die Kasse weitergeleitet werden könne. (Gerichts-)Kostenmarken wurden auch auf die erste Seite des Schriftsatzes geklebt.  Daher erscheint es mir logisch, dass die neuen Gerichtskostenmarken ebenfalls als erste "Anlage/Anhang" nach dem Schriftsatz folgt; ist allerdings nur meine persönliche Meinung, basierend auf einer jahrelangen "Konditionierung" in der analogen Welt.

 

Schöne Grüße aus dem verschneiten bayerisch-schwaben

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
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Hallo zusammen,

 

ich hätte gerne nochmal Meinungen zu den Anhangstypen im überarbeiteten Dialog.

 

cgro_2-1638276762667.png

Inhaltlich finde ich die Bezeichnungen Anlage und Anhang gut; allerdings sind sie optisch fast identisch, so dass ich sehr genau hinschauen muss, was ein Anhang und was eine Anlage ist.

 

Gibt es Ideen/Wünsche für eine bessere Darstellung/Bezeichnung oder Dialog so ok?

 

Freundliche Grüße

Carsten Groß
Entwicklung DATEV Anwalt

 

 

malo
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Das ist eine schwierige Frage. Begriffliche Alternativen wie Ergänzung oder Beilage sind meines Erachtens irreführend. Gibt es die Möglichkeit der farblichen Unterscheidung? Oder könnte man den Begriffen -Anlage und -Anhang vielleicht eine römische Ordnungsziffer voranstellen?
Ansonsten fällt mir nichts ein.
Viele Grüße aus dem grauen Süden
Markus Lorenz

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letzte Antwort am 01.12.2021 16:04:50 von malo
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