Bei Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen aller Art behält ein Staat nach DBA oder oft auch darüberhinausgehend Quellensteuer ein. Oft ist nur ein Teil davon auf die deutsche Steuerlast anrechenbar abhängig vom Land und dem aktuell gültigen DBA und der andere Teil ist nur abzugsfähig. Wie kann ich diesen Sachverhalt in DATEV richtig und qualifiziert einbuchen, so dass es auch in der Körperschaftssteuer-Erklärung erscheint, und zwar ohne manuelles Nacharbeiten?
Es gibt im SKR 04 genau 2 Konten:
7638 "Ausl. Steuer auf im Inland steuerbare DBA-Einkünfte", und
7639 "Anrechnung/Abzug ausländische Quellensteuer"
Ich bebuche in meinem JA grundsätzlich 7639 da es als Quellensteuerausgewiesen wird. Wenn es noch andere Steuerbeträge gäbe, würde ich wohl 7638 wählen.
Beide Konten gehen in die KStE/GewStE ein.
Vielen Dank schon mal.
Ich habe SKR03 und dort gibt es diese Konten als 2219 und 2218 (mit leicht anderer Benennung). Das Problem ist, dass beide Kontenpläne nur zusammengefasst anbieten, was aber unterschiedliche Auswirkungen hat.
Anrechnung bedeutet, dass die deutsche Steuer um diesen Betrag gesenkt wird, Abzug heißt, dass der Gewinn geschmälert wird.
da ich aufgefordert wurde die Frage mit Markierung einer Lösung abzuschließen: Für mich ist die Lösung weiterhin offen, vor allem im SKR03, wo die Benennung von 2218 lautet: "Ausländ. Steuer auf stfr. DBA-Einkünfte" im Gegensatz zu "Ausl. Steuer auf im Inland steuerbare DBA-Einkünfte". Ich verwende nun 2218 für die nicht anrechenbare ausl. Steuer und gehe davon aus, dass diese vom Gewinn abgezogen wird, während 2219 "Anrechn./Abzug ausländ. Quellensteuer" von der deutschen Steuer abgezogen wird - und zwar auch automatisch bei KSt-Erklärung.
Falls hier keine weitere Antwort erfolgt, bitte ich die Frage entweder in ein geeigneteres Forum zu verlegen oder - falls dies unterbleibt - erlaube ich mir die Frage erneut zu stellen.