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"Ankaufsbuch" bei Differenzbesteuerung

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letzte Antwort am 16.02.2024 03:00:21 von _AnjaA_
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Winston
Beginner
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Nachricht 1 von 7
477 Mal angesehen

Liebe Community,

 

einer unserer Mandanten arbeitet viel mit Differenzbesteuerung.

 

Das "Ankaufsbuch" wird aktuell noch händisch geführt.

Ist euch eine elektronische Lösung (ggfs. mit Faktura) bekannt?

 

Danke & Gruß,

Winston

 

 

 

Kategorie angepasst von @Antje_Naumann

_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
417 Mal angesehen

Hallo,

 

bei Datev gibt es so etwas meines Wissens nicht. Ansonsten gibt es aber natürlich elektronische Wareneingangsbücher. 

Im Grunde kann man es auch elektr. mit einer Exceldatei führen.

 

Vg Anja 

Manchmal ist weniger auch mehr.
lbattke
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
393 Mal angesehen

Ich nehme dafür kost1 sowohl beim Einkauf (#3200) als auch beim Verkauf (#8193). Das muss als Dokumentation reichen.

Winston
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 7
342 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

vielen Dank für eure Antworten 😊

 

Werden dann noch weiter suchen und - bei Erfolg - es hier posten.

 

LG

Winston

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prabhjot-kakkar
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
334 Mal angesehen

Guten morgen liebe Community,

 

es reicht aus wenn sich aus den Buchungen aus der Fibu ergibt, welche Produkte/Artikel der Differenzbesteuerung unterlegen haben. Solange die Konten getrennt geführt werden, sollte dies als Aufzeichnung reichen : 

         

                                                                                                                     SKR03 SKR04

Wareneingang, Einzeldifferenz

3220

5220

Wareneingang, Gesamtdifferenz

3225

5225

Wareneingang, Einzeldifferenz Antiquitäten

3230

5230

Wareneingang, Einzeldifferenz Kunstgegenstände

3235

5235

 

 

 

Erlöse Differenzbesteuerung, Einzeldifferenz ohne USt

8220

4220

Erlöse Differenzbesteuerung, Gesamtdifferenz ohne USt

8225

4225

Erlöse Differenzbesteuerung, Kunstgegenstände, Antiquitäten ohne USt

8230

4230

 

 

 

Ich hoffe das war eine Hilfe 🙂 

 

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 6 von 7
289 Mal angesehen

Moin,

 

das hilft aber nur, wenn der Mandant selbst zeitnah bucht, ansonsten kann er da ja nicht drauf zugreifen.

Dinosaurier
_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
249 Mal angesehen

Hallo,

 

der Mandant sollte ja vor dem Verkauf schon wissen, wie der Einkauf war (nicht erst nach Buchung) .

Außerdem gibt es auch Einkäufe die Mehrfachverkäufe mit sich bringen (bei Briefmarkeneinkäufen kommt das schon mal vor). Daher sollte man VOR dem buchen einen Überblick haben. Einfach mal über die Internetsuchmaschine "elektronisches Wareneinkaufsbuch" eingeben ... da wird man "erschlagen".

 

VG Anja 

Manchmal ist weniger auch mehr.
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letzte Antwort am 16.02.2024 03:00:21 von _AnjaA_
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