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individueller Steuerschlüssel / Skontoverbuchung

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letzte Antwort am 02.08.2024 16:14:39 von Katharina_Schoenweiss
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ChrisW
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

wir haben folgendes Problem.

 

Vermietetes Objekt, sowohl ust-pfl. Mieter als auch ohne USt.

Wir haben einen individuellen Steuerschlüssel angelegt für die Vorsteuer, wo die VoSt entsprechend dem Verhältnis gebucht wird. Also 80% abzugsfähig / 20% nicht abzugsfähig.

 

Funktioniert bei der Einbuchung der Kosten super.

Allerdings wenn wir die RE bezahlen über den Zahlungsverkehr, wird danach das Skonto mit dem St.schlüssel 401 gebucht, anstatt mit unserem individuellen St.schlüssel 901. RE wurde aber mit Schlüssel 901 auch eingebucht.

Somit wird 100% der Vorsteuer zurückgezahlt auf den Skontobetrag, statt nur die 80%.

 

Manuelles ausbessern des St.schlüssel im Zahlungsbuchungssatz danach ist auch keine Lösung.

Da kommt die Fehlermeldung:

ChrisW_0-1696841398189.png

 

 

Machen wir da was falsch, müssen wir noch was einstellen?

Danke für die Mithilfe.

 

VG

 

 

 

Kategorie angepasst von @Antje_Naumann

ChrisW
Fortgeschrittener
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Keiner eine Ahnung? Der Sachverhalt kommt aber wahrscheinlich auch nicht sehr oft vor?

Vielleicht liest ja die DATEV noch mit.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @ChrisW,


Ihre Einstellung ist richtig. Aktuell ist es in dieser Konstellation (Zahlungsbuchung mit Skonto für eine Rechnungsbuchung mit individuellem Steuerschlüssel und Faktor2) nicht möglich, den individuellen Steuerschlüssel zu verwenden.


Erfassen Sie den Skontobetrag in einem separaten Buchungssatz mit Ihrem individuellen Steuerschlüssel.


Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo @ChrisW,


an dieser Stelle wird es eine Verbesserung in der Programmversion 13.1 geben (Auslieferung voraussichtlich ab dem 08.08.2024).
Dann kann in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen der richtige individuelle Steuerschlüssel i.V.m. Faktor2/Skontoverbuchung ermittelt werden. Eine manuelle Erfassung ist nicht mehr erforderlich.


Voraussetzungen:
• Der Modus Zahlungen buchen oder Buchen elektronischer Belege ist aktiv.
• Im Faktor2 sind die Felder Konto1 und Konto2 gefüllt.

 

Ist im Faktor2 das Konto1 oder Konto2 nicht gefüllt, kann der ursprüngliche individuelle Steuerschlüssel manuell erfasst werden.

 

Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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letzte Antwort am 02.08.2024 16:14:39 von Katharina_Schoenweiss
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