Hallo Zusammen,
ich möchte die Bewirtungskosten 30% direkt vom # 4650 auf 4654 buchen. Dafür habe ich den individuellen Steuerschlüssel eingegeben. Ab wann wird die Aufteilung erfolgen?
Funktioniert das auch im Nachhinein?
Vielen Dank vorab
Silvia
Bonjour,
zu diesem Thema gibt es von der DATEV ein Hilfe-Dokument 1003149. M.E. funktioniert der individuelle Steuerschlüssel nicht rückwirkend. Viele Grüße aus Berlin
Hallo,
ich habe bei allen meinen Mandaten drei individuelle Steuerschlüssel eingerichtet:
5004650 für 19%
5104650 für 7%
5204650 für 0% (z.B. Trinkgeld)
Und ja, das geht leider nicht rückwirkend.
VG aus Hannover
Hallo zusammen,
im Hilfedokument 1004241 wird ausführlich die Anlage über die Mandantendaten beschrieben. Bereits 2019 gab es in der Community die Frage ob eine Anlage auch kanzleiweit erfolgen kann. Die Vermutung war dies über den Kanzleikontenrahmen lösen zu können. Gibt es hierzu Erfahrungswerte?
In unserer Kanzlei ist die Nutzung der Kanzleifunktion bei den Kontenfunktionen aus branchenspezifischen Gründen deaktiviert. Müssen wir uns nun einen anderen Weg für diese Themen überlegen um die Aufteilung Effektiv zu nutzen oder tatsächlich bei jedem Neumandant an die individuellen Steuerschlüssel denken und diesen Punkt in unsere Pro-Check Listen verankern?
Danke für Rückmeldungen 😉
Hallo @sheyer,
zu Ihrem beschriebenen Sachverhalt, gibt es nur die Möglichkeit den benötigen individuellen Steuerschlüssel je Mandantenbestand anzulegen.
Gerne habe ich Ihre Anregung zum vorhandenen Wunsch, individuelle Steuerschlüssel in andere Bestände zu kopieren, aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG