Was bedeutet ein gelbes Warndreieck im DATEV Arbeitsplatz in Anwendungsübersicht "Rechnungswesen" in Spalte „Festschreibung DÜ UStVA(RZ)“ für ein vergangenes Jahr, hier konkret 2023? In Spalte "Festschreibung FIBU" erscheinen 12 grüne Balken für 12 Monate.
Danke fürs Nachdenken
Spooz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Spooz,
in der Spalte Festschreibung DÜ UStVA(RZ) der Geschäftsfeldübersicht Buchführung wird der Status der Festschreibung in Bezug auf die Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzverwaltung über das DATEV-Rechenzentrum angezeigt.
Das Warndreieck-Symbol zeigt an, dass die Datenübermittlung für einen Voranmeldungszeitraum mit mindestens einem nicht festgeschriebenen Buchungsstapel durchgeführt und das entsprechende Ausnahmerecht der Rechteverwaltung genutzt wurde.
Diese Information finden Sie auch im Dokument Übersicht der Spalten in der Geschäftsfeldübersicht Buchführung oder Anwendungsübersicht Rechnungswesen im DATEV Arbeitsplatz.
Hallo Frau Naumann,
wir diese Information auch an die Finanzverwaltung übermittelt bzw. im RZ archiviert?
Hallo @Gelöschter Nutzer,
die Information über eine Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung ohne vollständige Festschreibung wird im Aktivitätenprotokoll (Extras | Aktivitätenprotokoll) festgehalten und im Rechenzentrum gespeichert. Für das Finanzamt sind aus der Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum keine Informationen zur Festschreibung ersichtlich.
Wird das Dreieck auch dann gesetzt, wenn die nicht festgeschriebenen Stapel nur Buchungen enthalten, die außerhalb des für die jeweilige UStVA relevanten Zeitraums liegen, also diese nicht beeinflussen?
Hallo @Spooz,
die Prüfung auf nicht festgeschriebene Buchungen bezieht sich nur auf Stapel des übermittelten Voranmeldungszeitraums.
Die Frage ist: Wie werden diese ermittelt? Es kann ja in jedem Stapel eine Buchung mit einem Buchungsdatum vor dem Zeitraum des Stapels sein. Wird dann ein solcher Stapel, dessen Zeitraum nach (also außerhalb) dem Zeitraum der UStVA definiert liegt als festzuschreiben angesehen, wenn er auch nur eine Buchung enthält, die im Zeitraum der UStVA liegt?
Hallo @Spooz,
für die Aufbereitung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist das Stapel-Datum relevant, nicht das Buchungsdatum.
Beispiel: Sie möchten die UStVA für den Monat Oktober 2024 übermitteln. Alle Stapel mit Datum bis 31.10.2024 sind festgeschrieben. Außerdem gibt es in Ihrer Buchführung einen November-Stapel, in dem sich eine Buchung für den Monat Oktober befindet. Da diese Buchung aufgrund des Stapeldatums in der UStVA für den Monat November berücksichtigt wird, entsteht bei der Übermittlung der UStVA für den Monat Oktober keine Übermittlung ohne Festschreibung.