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csv Buchungsstapel Import, Belegdatum nur 4stellig (ttmm) -> falsches Belegdatum

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letzte Antwort am 28.01.2025 16:42:06 von martin65
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DS-FGD
Beginner
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Hallo allerseits,

die Kanzlei importiert Buchungssätze mit Reisekosten, die wir aus Fremdsoftware HR Works bereitstellen und halten uns strikt an das vorgegebene Datev-Format. Nun ist dort jedoch das Belegdatum (noch... Zukunft E-Rechnung?) 4-stellig, das Leistungsdatum aber 8stellig.

DSFGD_0-1738070949224.png

DSFGD_1-1738070970172.png

 

Weiterhin muss man erwähnen, dass wir einen fast-closing-Ansatz fahren, d.h. die Buchhaltung spätestens am 31. d. M. zu ist.

Wenn man nun Reisekosten-Belege vom Dezember (z.B. 08.12.2024) im Januar einliest nimmt ReWe als Belegdatum 08.12.2025 da ja nur "0812" mitgegeben wird. Was zu weiteren Problemen führt.

DSFGD_2-1738071296920.png

an alle: Wie macht Ihr das?

an Datev: WARUM? warum Belegdatum nur ttmm, geht doch bei Leistungsdatum auch!

martin65
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Hallo @DS-FGD ,

 

nur wenn Sie das Vorlaufdatum 1.1. bis 31.12.2025 wählen, macht er aus dem 8.12. den Jahreswert 2025. Ansonsten zeigt das System einen Fehler; oder?

 

Das Belegdatum kann nur ein spezielles Datum aus dem gleichen Jahr sein. Solange Sie den richtigen Vorlaufmonat eingeben benötigen Sie keine Jahreszahl JJ.

Und selbstvertständlich können Sie z.B. im Vorlauf März kein Augustdatum erfassen; aber im August ein Märzdatum.

 

Problematisch kann es bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sein.

 

Gruß

 

Martin Heim

DS-FGD
Beginner
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@martin65 : genau das ist das Problem. 2024 ist zu, Vorlauf 2025 interpretiert das Datum des Belegs (0812) mit 08.12.2025 und kann nicht eingelesen werden, da in der Zukunft (wir sind ja erst im Januar 2025).

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martin65
Meister
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Das kann kein Problem sein. Denn zu jedem Jahresabschluss gehören Abschlussbuchungen, die in 2024 stattfinden müssen. Nur weil der Vorlauf "zu" ist können die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nicht unbeachtet bleiben.

 

Alternativ muss man im Dezember eine Aufwandsrückstellung bilden, die solche Geschäftsvorfälle berücksichtigt.

Das gilt natürlich dann auch für Steuerrückstellungen, Urlaubsrückstellungen etc. etc.

 

 

 

 

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letzte Antwort am 28.01.2025 16:42:06 von martin65
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