Hallo liebe DATEV Gemeinde,
ich habe bei billbee nun erstmals mit einem ebay Händler zu tun.
Gibt es tipps, wie die Erlöse in das Rewe kommen. Hat jemand Erfahrungen damit.
LG aus Bad Dürkheim, Christian Wolf
Laut Homepage ist eine DATEV-Schnittstelle vorhanden:
Ist die Buchhaltungslösung DEBITOOR denn mit DATEV "identisch"?
Nein, ist eine Alternative
Billbee bietet neben einem frei konigurierbaren DATEV-Export auch ...
Nein eine Mandantin hatte ich die mit Debitoor gebucht hatte, ohne das vorher mit mir abzustimmen. Es gibt zwar einen Datev Export indem sie via CSV Schnittstelle die DAten erhalten und einlesen können.
Allerdings war die Fibu fast nicht zu gebrauchen bzw. erforderte extrem viel Nacharbeit
da weder ein Bankbestand noch die Rg. ausgänge abgestimmt gewesen wären noch die ganzen ust Besonderheite - Versandhandelslieferung Drittland, EU Ausland usw. .
Daher haben wir das System geändert - ich buche klassisch - vierteljärlich mit Datev.
Dann hängt es vom Fachwissen desjenigen ab, der das "frei konfiguriert". Ok. Das gibt es auch bei anderen System.
Wahrscheinlich war das der Grund für die nicht zu gebrauchenden Daten? Woran lag es denn im Detail?
Danke für evtl. Feedback,
mfG
A. Hofmeister
Im Detail lag es daran dass zum einen das Programm wie heute nicht unüblich Browserbasiert ist, sprich die Mitarbeiterin der gebucht hat, wurde ohne Anleitung und ohne Rücksprache mit mir drauflosgelassen.
Wie der Name schon sagt generiert er das Programm für jeden online Lieferung ein Rg. die dann automatisch verbucht werden kann. Nur muss der buchhalter (in) natürlich dennoch wissen und entsrpechend buchen bzw. buchen lassen Ausfuhrlieferung, im vorl. fall gab es dann auch noch Dienstleistungen ins Drittland, EU -Lieferung mit und Ohne Ust ID Nummer und und und , gebucht war glaube ich fast alles auf steuerfreie Ausfuhrerlöse ohne die erforderlichen Belegnachweise. Wenn dann die autom. generierten Debitoren nicht abgestimmt sind , der Bankbestand nicht stimmt, die Umsatzerlöse falsch gebucht sind bleiben nur noch die Kosten die glaube ich im nachhinein zum größtenteil richtig gebucht waren. So dass der Aufwand die Buchhaltung zu korrigieren sehr hoch war und wir uns Gedanken gemacht haben wie wir das zumindest so korrigiert bekommen das es vertretbar gegenüber dem Finanzamt ist und sich zeitlich noch so Grenzen in hält das Mandantin es auch bezahlen kann.
Ok, da kam dann aber einiges zusammen. Es zeigt sich immer wieder, dass die Kommunikation des Mandanten mit seinem steuerlichem Berater (ich habe bewusst diese Reihenfolge gewählt) begleitend zur Startphase des Onlineshops erfolgen sollte wenn nicht sogar muss.
Sonst endet das (wie von Ihnen ja anscheinend erlebt) im entsprechenden Chaos (wenn man die nicht brauchbaren Buchungsdaten mal so nennen will...).
Leider ist dies Art/Form der Kommunikation immer schwer einforderbar. Nur wenige Mandanten involvieren ihren steuerlichen Berater bevor der Onlinehandel startet....
Möglichkeiten, sich da fachkundig einzubringen hat man durchaus....
Da gebe ich Ihnen gerne Recht.
In diesem speziellen Fall hatte ich das Mandat übernommen- es waren schon 2 Berater vor mir verschlissen- deren Buchhaltung für den Mandanten sagen wir mal so mangels Wissen auch nicht gerade schön war- hier wurde einfach alles auf 1370 gebucht was nicht zuordenbar war. Das Konto zu klären oder dem Mandanten zu erklären was fehlt und das dies alles Zusatzzeit und damit Zusatzgeld kostet hat entweder nicht stattgefunden oder wurde mir gegenüber nicht kommuniziert. Gleichzeit war noch eine ziemlich umfangreiche Ust BP am laufen die die Kollegen auch nicht Recht vorangebracht haben. Erschwerend kam hinz das der erste Kollege dann die Kanzlei verkauft hatte was auch nicht reibungslos über die Bühne ging, die Nachfolgerin hat um Fragen nicht beantworten zu müssen schlicht behauptet der Veräusserer sei erkrankt und deshalb nicht mehr ansprechbar, was wie ich inwischen weiss wissentlich falsch war.
Daher Beraterwechsel 1 zu RA und STB , dort gab es kein kundiges Fibu Personal und wie auch nicht unüblich wurden Zusatzarbeiten entsprechend abgerechnet. Zudem gab es Empfehlung wg. der Ust BP die m.E. strafrechtlich problematisch geworden wären.
Daher dann der Ansatz der Mandantschaft dann buche ich halt selber oder lasse buchen so schwer kann das ja nicht sein.
Wie immer in solchen Fällen, wenn was schief läuft dann richtig und es ist ein erheblicher Aufwand das dann alles wieder auf die Reihe zu bekommen. Daneben Umzug , das 2. Kind , Wegzug aus D in die Schweiz, damit beschränkt steuerpflichtig aber doch nicht weil mehr als 90% der Einkünfte in D und so geht das immer weiter.
Aber lange Rede kurzer Sinn inwischen alles paletti und wieder in Ordnung , es kamen wg. Umzug dann noch 2mal Ust BP aber im Moment alles im Grünen Bereich auch Fibu und Jahresabschlüsse. Aber der Aufwand für Berater neu - mich - war schon erheblich und daher ist mir dass Fibu Programm Debitoor nicht gerade in guter Erinnerung geblieben.
Das volle Programm also....