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amazon Gebühren in welche Zeile bei der Umsatzsteuervoranmeldung

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letzte Antwort am 17.06.2020 13:41:01 von renek
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
3268 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich bräuchte bitte mal kurz eure Hilfe!

Wir hatten heute die Diskussion in welche Zeile die amazon Gebühren in der Umsatzsteuervoranmeldung gehören!

 

Die gehören doch in Zeile 48 (sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§13b Abs. 1 UStG), oder? Wie auch die Umsatzsteuer von der facebook Werbung, oder?

 

Bei meiner Kollegin sind sie in Zeile 50 unter andere Leistungen (§13b Abs. 2 Nr. 1 UStG) ausgewiesen, aber ich denke, sie wählt bei dem Feld, dass bei der Buchung aufgeht, einfach den falschen Punkt aus. 

 

Dankeschön

björn
Experte
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Nachricht 2 von 5
3241 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

hier kommt es auf die Rechnungsstellung an. Wenn auf der Rechnung Bezug auf den §13b genommen wird und der Sitz von Amazon innerhalb der EU ist dann ist die Zeile 48 richtig.

 

Ich habe jedoch auch schon Rechnungen von Amazon mit 19% gesehen und mit Sitz in D. Dann ist natürlich der normale Vorsteuerabzug gegeben.

 

Eine Rechnung nach §13b mit Sitz von Amazon außerhalb der EU ist mir jedoch bisher nicht untergekommen. Das müsste dann der Fall sein, der in Zeile 50 gehört.

 

 

Gruß

renek
Meister
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Nachricht 3 von 5
3169 Mal angesehen

Liegt daran was man auswählt:

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Wer am Pfeil 1 auswählt ist im § 13b (2) Nr. 1 und wer Pfeil 2 auswählt ist im § 13b (1). Das dies von der DATEV unglücklich gewählt und dargestellt ist sollte dann auch klar sein. Ich persönlich würde mir wünschen, dass der Pfeil 2 nach oben wandert und deutlicher gekennzeichnet wird, und bei Pfeil 2 auch die Werklieferung dabei steht!

susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
3120 Mal angesehen

Danke für die Hilfe. 

 

Genau! Das mit dem Feld finde ich auch nicht so schön gelöst. 

 

Ich nehme Pfeil 2. 

 

Die amazon Gebühren sind bei mir mit Reserve Charge. 

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renek
Meister
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Nachricht 5 von 5
3090 Mal angesehen

@susanne1234  schrieb:

Ich nehme Pfeil 2. 

 

Die amazon Gebühren sind bei mir mit Reserve Charge. 


Vollkommen richtig. Amazon hat einen luxemburgischen Sitz (wir wissen ja warum) und stellt seine Rechnungen damit immer als EU-Ausländer in Rechnung - vorausgesetzt man hat sich richtig registriert. Damit ist immer § 13b (1) UStG zu wählen.

Aber als Trostpflaster für Ihre Freundin: Das machen auch viele Steuerberatungen falsch. Und hier ist der Vorwurf an die DATEV zu machen, dass das Auswahlfenster schlecht organisiert ist!

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letzte Antwort am 17.06.2020 13:41:01 von renek
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