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Zuordnung Stornobuchung

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letzte Antwort am 06.09.2018 09:59:25 von wielgoß
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martin65
Meister
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Sie erweitern den Fall. Und drehen es so, wie sie es brauchen.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 32 von 33
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Hallo Herr Martens,

die Generalumkehr im Buchungstext wird nur vorgeschlagen, sofern im Buchungstext der zu stornierenden Buchung kein Text erfasst war, ansonsten wir der Buchungstext der ursprünglichen Buchung berücksichtigt.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

Das weiß ich doch alles. Ich möchte aber im stornierten Buchungssatz das eigentliche Konto im Buchungstext haben. Welchen Sinn soll der gleiche Text in der Stornierung haben, zumal dieser nun auch sachlich falsch wäre. Da ist doch das eigentliche Ziel in der Form:    Generalumkehr (Kto. 4935)    viel sinnvoller.

Aber wir drehen hier uns im Kreis.

Es gibt eben zwei Lager:

Die einen, die alles toll finden was DATEV macht.

Die einen, die etwas mehr verlangen (so wie ich).

Ich hatte mir eigentlich vorgenommen mich nicht mehr so aufzuregen. Daher brechen wir hier einfach ab. Es wird sich sowieso nichts ändern, von daher ist das ehe alles müßig.

Gruß A. Martens

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wielgoß
Experte
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So machen wir das

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letzte Antwort am 06.09.2018 09:59:25 von wielgoß
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