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Wie sollen Spenden verbucht werden, damit diese richtig in die GuE Vorerfassung für Bilanzierende übermittelt werden?

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letzte Antwort am 02.08.2019 11:49:33 von vbehn
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vbehn
Einsteiger
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Hallo zusammen,

bisher wurden die Spenden gegen 1840 mit (Gesellschafter-Zuordnung) verbucht (GbR). Mit der Datenübermittlung nach GuE  werden diese auch als Entnahmen richtig ausgewiesen. Allerdings finde ich keine Eingabe für die Anlage F3 "Spenden" - ohne dass die Spendensumme als Zurechnung zum GbR Ergebnis gezählt wird. Gibt man die Spendenanteile direkt beim Gesellschafter ein => erscheinen die Beträge negativ.

Also, wie müssen die Spenden im Jahresabschluss verbucht werden, damit diese richtig nach GuE übermittelt werden?

Schönen Tag noch  🙂

Vera

vbehn
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Hallo nochmal - eigene Antwort!

habe für mich jetzt eine Lösung:

Spendenbetrag manuell in GuE Vorerfassung Summenwert Gesellschaft eingetragen und bei den Anteilen der Gesellschafter ebenfalls manuell erfasst.

Schade, dachte das würde sich aus den vorherigen Buchungen ergeben.

Falls jemand weiß, ob dies auch übermittelt werden kann - bitte bei Gelegenheit das Geheimnis verraten. Danke schön.

Gruß

Vera

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Gelöschter Nutzer
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Ladies,

Wenn Ihr die Spenden als Aufwand bucht (Konten 2381 ff.) , dann habt Ihr sie auch noch richtig in der Gewerbe- und ggfs. körperschaftsteuererklärung

Gruß

Alexander

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vbehn
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Hallo Alexander,

danke für deine Antwort. In unserem Fall handelt es sich um eine freiberufliche GbR => ohne GewSt und KöSt. Da werden die Spenden ja "nur" als Entnahme verbucht.

Gruß

Vera

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mapex
Fachmann
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ich glaube hier gibt es keine adäquate lösung für EUs oder PersG. Das muss manuell nachgearbeitet werden in der G+E. Soweit Sie im 18er Bereich, also PE, weil PersonenG oder EU sind, haben Sie keine wirkliche Schnittstelle in alle Eingabezeilen.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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vbehn
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Das sieht im Moment tatsächlich so aus.

Könnte aber eventuell in Zukunft technisch umsetzbar sein, da die 1800 Konten mit Gesellschafterzuordnung ja abgefragt und als Entnahme in einer Summe übernommen werden.

Schönes Wochenende

Vera

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christiankunz
Aufsteiger
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In unserem Fall handelt es sich um eine freiberufliche GbR => ohne GewSt und KöSt. Da werden die Spenden ja "nur" als Entnahme verbucht.

Auch eine freiberufliche GbR hat die Wahl, ob sie Spenden aus dem Betriebsvermögen leistet oder Gesellschaftern als Privatentnahme zurechnet. Wenn die Spenden ohne Zustimmung der GbR als Entnahmen gebucht werden und sich dadurch nicht abzugsfähige Zinsen gem. § 5 (5a) EStG ergeben, kann das ein Haftungsfall werden.

Grüße

vbehn
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Hallo Christian,

danke nochmal für den Hinweis "Haftungsfall".

Grüße

Vera

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Gelöschter Nutzer
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Wieso gibt es keine adequate Lösung? Mit dem erfassen der Spenden über die Konten 2381ff. sind nur Vorteile verbunden, keine Nachteile, jede Steuererklärung wird "richtig". Auch bei freiberuflichen EU und GbR.

Spenden auf 1840 zu erfassen ist total Neunziger. Einzig es ist gewollt, das die Spende tatsächlich nicht in der Feststellung auftaucht, weil ein Gesellschafter an seinen Jagdverein o.Ä. gespendet hat, mit dem die anderen nix zu tun haben wollen.

Für die Zukunft wird da nicht anders geregelt werden. Mit dem erfassen auf einem Privatkonto hats du dem Programm ja gerade mit geteilt, dass es nicht betrieblich ist sondern privat. Also ist es ne Privatentnahme wie jede andere auch und hat nichts in der Vorerfassung für Bilanzierende zu suchen. Hier gehören nur die Spenden hin, die aus dem Betriebsvermögen geleistet wurden und im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung (grundsätzlich) anhand des Gewinnverteilungsschlüssels auf die Beteiligten verteilt werden.

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.. und zusätzlich kann es Probleme mit den Entnahmeregelungen im Gesellschaftsvertrag geben. Der Kammerbeitrag kann auch höher ausfallen, wenn Spenden nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt worden sind.

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blum
Experte
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Nachricht 11 von 12
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Hallo Frau Behn,

nach einem längerem Servicekontakt in 2018 hatte ich der Datev in einer Mail geschrieben:

Sehr geehrte Frau [...],

in der Anlage erhalten Sie die gewünschte Literatur (HHR § 10b Tz 10). Bitte blenden Sie sich die Kommentare in der PDF ein. Zu einigen Markierungen habe ich Textkommentar erfasst.

Die Formularzeile ist die 66 in der GewSt-Erklärung 2016:

[...]

 

Wir bräuchten somit ein Konto mit der Kontofunktion „Entnahme § 4 EStG von Spenden mit Kürzung nach § 9 Nr. 5 GewStG“ mit folgenden Funktionen:

  • Kontenfunktion für die Kapitalkontenentwicklung d. h. mit Gesellschafterzuordnung
  • Zuordnung im Schnittstellenfunktionsplan zur GewSt bei EU und PersGes zu obiger
    Zeile
  • Entsprechende Anpassung  im GewSt und GuE Programm bezüglich der Ermittlung des steuerlichen Gewinns, § 15a EStG; § 34a EStG etc.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Telefonische Antwort: Ist leider der Wunsch eines einzelnen Steuerberaters aus Bad Kreuznach.

Geht somit im digitalen Zeitalter leider nur händisch!

Eine DATEV Ideas Unmöglichkeit (siehe Re: Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung)

Gruß

Ralf Blum

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vbehn
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Hallo Alexander,

habe mich in die "Spendenaffäre" nochmals eingegraben und bin mit dir einer Meinung, dass die Buchung über Aufwand logisch, einfach und gut ist. Da wir nicht so viele freiberufliche Bilanzen haben, wurde das Problemchen vernachlässigt und die Programmtechnik von uns nicht richtig verfolgt und angewendet. Vielen Dank für deinen Beitrag. Die Bilanz, Ergebnisverteilung und die Kapitalentwicklung sehen jetzt super aus (und sind richtig).

Schönes Wochenende

Vera

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letzte Antwort am 02.08.2019 11:49:33 von vbehn
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