Hallo zusammen,
bisher wurden die Spenden gegen 1840 mit (Gesellschafter-Zuordnung) verbucht (GbR). Mit der Datenübermittlung nach GuE werden diese auch als Entnahmen richtig ausgewiesen. Allerdings finde ich keine Eingabe für die Anlage F3 "Spenden" - ohne dass die Spendensumme als Zurechnung zum GbR Ergebnis gezählt wird. Gibt man die Spendenanteile direkt beim Gesellschafter ein => erscheinen die Beträge negativ.
Also, wie müssen die Spenden im Jahresabschluss verbucht werden, damit diese richtig nach GuE übermittelt werden?
Schönen Tag noch 🙂
Vera
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo nochmal - eigene Antwort!
habe für mich jetzt eine Lösung:
Spendenbetrag manuell in GuE Vorerfassung Summenwert Gesellschaft eingetragen und bei den Anteilen der Gesellschafter ebenfalls manuell erfasst.
Schade, dachte das würde sich aus den vorherigen Buchungen ergeben.
Falls jemand weiß, ob dies auch übermittelt werden kann - bitte bei Gelegenheit das Geheimnis verraten. Danke schön.
Gruß
Vera
Ladies,
Wenn Ihr die Spenden als Aufwand bucht (Konten 2381 ff.) , dann habt Ihr sie auch noch richtig in der Gewerbe- und ggfs. körperschaftsteuererklärung
Gruß
Alexander
Hallo Alexander,
danke für deine Antwort. In unserem Fall handelt es sich um eine freiberufliche GbR => ohne GewSt und KöSt. Da werden die Spenden ja "nur" als Entnahme verbucht.
Gruß
Vera
ich glaube hier gibt es keine adäquate lösung für EUs oder PersG. Das muss manuell nachgearbeitet werden in der G+E. Soweit Sie im 18er Bereich, also PE, weil PersonenG oder EU sind, haben Sie keine wirkliche Schnittstelle in alle Eingabezeilen.
Das sieht im Moment tatsächlich so aus.
Könnte aber eventuell in Zukunft technisch umsetzbar sein, da die 1800 Konten mit Gesellschafterzuordnung ja abgefragt und als Entnahme in einer Summe übernommen werden.
Schönes Wochenende
Vera
In unserem Fall handelt es sich um eine freiberufliche GbR => ohne GewSt und KöSt. Da werden die Spenden ja "nur" als Entnahme verbucht.
Auch eine freiberufliche GbR hat die Wahl, ob sie Spenden aus dem Betriebsvermögen leistet oder Gesellschaftern als Privatentnahme zurechnet. Wenn die Spenden ohne Zustimmung der GbR als Entnahmen gebucht werden und sich dadurch nicht abzugsfähige Zinsen gem. § 5 (5a) EStG ergeben, kann das ein Haftungsfall werden.
Grüße
Hallo Christian,
danke nochmal für den Hinweis "Haftungsfall".
Grüße
Vera
Wieso gibt es keine adequate Lösung? Mit dem erfassen der Spenden über die Konten 2381ff. sind nur Vorteile verbunden, keine Nachteile, jede Steuererklärung wird "richtig". Auch bei freiberuflichen EU und GbR.
Spenden auf 1840 zu erfassen ist total Neunziger. Einzig es ist gewollt, das die Spende tatsächlich nicht in der Feststellung auftaucht, weil ein Gesellschafter an seinen Jagdverein o.Ä. gespendet hat, mit dem die anderen nix zu tun haben wollen.
Für die Zukunft wird da nicht anders geregelt werden. Mit dem erfassen auf einem Privatkonto hats du dem Programm ja gerade mit geteilt, dass es nicht betrieblich ist sondern privat. Also ist es ne Privatentnahme wie jede andere auch und hat nichts in der Vorerfassung für Bilanzierende zu suchen. Hier gehören nur die Spenden hin, die aus dem Betriebsvermögen geleistet wurden und im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung (grundsätzlich) anhand des Gewinnverteilungsschlüssels auf die Beteiligten verteilt werden.
.. und zusätzlich kann es Probleme mit den Entnahmeregelungen im Gesellschaftsvertrag geben. Der Kammerbeitrag kann auch höher ausfallen, wenn Spenden nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt worden sind.
Hallo Frau Behn,
nach einem längerem Servicekontakt in 2018 hatte ich der Datev in einer Mail geschrieben:
Sehr geehrte Frau [...],
in der Anlage erhalten Sie die gewünschte Literatur (HHR § 10b Tz 10). Bitte blenden Sie sich die Kommentare in der PDF ein. Zu einigen Markierungen habe ich Textkommentar erfasst.
Die Formularzeile ist die 66 in der GewSt-Erklärung 2016:
[...]
Wir bräuchten somit ein Konto mit der Kontofunktion „Entnahme § 4 EStG von Spenden mit Kürzung nach § 9 Nr. 5 GewStG“ mit folgenden Funktionen:
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Telefonische Antwort: Ist leider der Wunsch eines einzelnen Steuerberaters aus Bad Kreuznach.
Geht somit im digitalen Zeitalter leider nur händisch!
Eine DATEV Ideas Unmöglichkeit (siehe Re: Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung)
Gruß
Ralf Blum
Hallo Alexander,
habe mich in die "Spendenaffäre" nochmals eingegraben und bin mit dir einer Meinung, dass die Buchung über Aufwand logisch, einfach und gut ist. Da wir nicht so viele freiberufliche Bilanzen haben, wurde das Problemchen vernachlässigt und die Programmtechnik von uns nicht richtig verfolgt und angewendet. Vielen Dank für deinen Beitrag. Die Bilanz, Ergebnisverteilung und die Kapitalentwicklung sehen jetzt super aus (und sind richtig).
Schönes Wochenende
Vera