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Wie kann man einen Übermittlungsauftrag an RZ/Bundesanzeiger löschen?

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letzte Antwort am 23.08.2021 16:07:12 von Bernhard_Frauenknecht
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lll
Einsteiger
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Ich habe unter "abschließende Tätigkeiten" dieselbe Offenlegung 2x ans RZ/Bundesanzeiger übermittelt. Wird der Mdt. vom Bundesanzeiger 2 Rechnungen erhalten? Kann ich einen Übermittlungsauftrag löschen? Wenn ja, wie?

Vielen Dank für die Unterstützung.

andrereissig
Experte
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Da die Offenlegung pro offengelegtem Jahr und nicht pro Übermittlung berechnet wird, können Sie sich die Mühe unbesorgt sparen.

 

Sie können ja später beispielsweise auch noch Korrekturen übermitteln, für die keine Kosten anfallen.

Live long and prosper!
lll
Einsteiger
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Vielen Dank! Bin beruhigt. 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Bitte hierbei beachten:

Offenlegung: Informationen zu Korrekturen/Stornierungen von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger (Dok.-Nr.: 1014976)

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG

lll
Einsteiger
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Vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Ich habe bei der 2. Übermittlung (etwa. 10 Minuten später nach der 1. Übermittlung) den folgenden Hineweis bekommen:

Für diesen Jahresabschluss wurde bereits am xx.xx.xxxx um xx:xx ein DFÜ-Auftrag erstellt, Bitte stellen Sie sicher, dass keine offenen DFÜ-Aufträge zu diesem Ordnungsbegriff in der RZ-Kommunikation vorhanden sind und bzw. löschen Sie diese vor einer neuen Übermittlung.

Möchten Sie fortfahren?

 

Wie/Wo finde ich die offenen DFÜ-Aufträge? Ich gehe davon aus, wenn ich sie finde, kann ich sie auch mit etwas Mausklicks löschen. 

 

Was passiert, wenn ich die vorhandenen DFÜ-Aufträge nicht lösche und auf "fortfahren ok" klicken würde? Bekommt der Mdt. 2 Rechnungen vom Bundesanzeiger?

 

Vielen Dank.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wenn die DFÜ korrekt läuft, dann werden Sie keine offenen EHUG-Übermittlungsaufträge in der RZ-Kommunikation haben.

 

Mit der genannten Meldung weisen wir bei Mehrfachübermittlungen zur Sicherheit auf die Prüfung der RZ-Kommunikation hin. Es soll verhindert werden, dass u. U. ältere EHUG-Übermittlungsaufträge aktuellere Aufträge überschreiben. Altaufträge, sofern denn welche vorhanden sein sollten, können in der RZ-Kommunikation gelöscht werden.

 

Was Ihnen der Bundesanzeiger berechnet, hängt immer vom Bearbeitungsstand der jeweiligen Offenlegung ab. Es ist also möglich, dass Sie bei Korrekturen gar nichts bezahlen müssen. Es kann aber auch sein, dass Ihnen Stornierungsgebühren oder eine weitere Offenlegung berechnet wird. Die jeweiligen Szenarien finden Sie im genannten Dokument beschrieben.

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG

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letzte Antwort am 23.08.2021 16:07:12 von Bernhard_Frauenknecht
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