Wie kann man nach Fertigstellung der Buchhaltung die man nach HGB gebucht hat auch im Nachhinein parallel eine Steuerbilanz erstellen?
Muss man dafür Korrekturbuchungen selber vornehmen?
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Kategorie ergänzt von @Leonard_Patzel
Bereich Steuerrecht anlegen, Abweichungen in Anlag erfassen, die Buchungen kann DATEV dann selbst erstellen, alle anderen Abweichungen manuell erfassen, woher soll das Programm diese denn sonst kennen.
Alternativ zur Handelsbilanz eine Überleitungsrechnung machen, wenn keine separate Steuerbilanz benötigt wird. Sauberer ist m.E. jedoch die erste Variante.
Literaturtipps:
Abweichungen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz (datev.de)
Handels- und Steuerbilanz getrennt erstellen - DATEV Hilfe-Center
Bereiche anlegen / ändern / löschen - DATEV Hilfe-Center
Buchungsregeln: Bereichslogik in Kanzlei-Rechnungswesen (Bilanz) - DATEV Hilfe-Center
E-Bilanz: Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übermitteln - DATEV Hilfe-Center
Danke für die goldwerten Informationen 🙂
Seien Sie mir nicht böse, aber aufgrund der gesammelten gestrigen Fragen würde ich dringend eine entsprechende DATEV-Schulung empfehlen.