Hallo,
welche Zuordnungstabelle muss ich bei einem wirtschaftlichen Verein, bei dem ich nach SKR03 buche, nehmen, damit auch in der E-Bilanz alles richtig ausgewiesen wird?
Mfg
S. Hoffmann
M.E. die Branchenlösung für Vereine......
Leider.....
MfG
A. Hofmeister
Hallo Frau Hoffmann,
grundsätzlich können Sie einen Jahresabschluss für den nicht gemeinnützigen Verein mit jeder Standard-Zuordnungstabelle (ZOT) erstellen, welche für den SKR03 und für das aktuelle Wirtschaftsjahr gilt.
Für die Erstellung der E-Bilanz empfehlen wir im E-Bilanz-Assistenten unter Datengrundlage die ZOT für Kapitalgesellschaften (z.B. S9003/0000/151 für das Jahr 2015) auszuwählen. Somit erhalten Sie eine automatische Überleitung der gebuchten Werte in die Positionen der Standardtaxonomie.
Sollten im Verein die Sachverhalte vorliegen, die einer steuerbegünstigten Sphäre zuzuordnen wären (z.B. Mitgliedsbeiträge im ideellen Bereich) müssen diese Posten unter Aufbereitung E-Bilanz manuell umgegliedert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Programmhilfe unter Ratgeber E-Bilanz / E-Bilanz-Lösung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
Mit freundlichen Grüßen
Sanela Numanovic
Produktmanagement und Service
Branchenlösungen
Hallo Community,
ich erstelle die EÜR nach § 4 Abs.3 EStG für einen (nicht gemeinnützigen) wirtschaftlichen e.V. . Gebucht wird mit dem SKR 03. Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen (bis auf die echten Mitgliedsbeiträge) der KSt.
Gibt es eine Konto im Einnahmenbereich (für die echten Mitgliedsbeiträge), welches bei der EÜR im Bereich der "Ermittlung des steuerlichen Gewinns" wieder abgezogen wird?
(Analog zu dem Konto "nicht abzugsfähige BA"?)
Vielen Dank vorab für Infos !