Guten Tag,
ich benötige folgende Hilfe.
Mein Mandant, Selbstständig - hat ein E-Auto angeschafft. ( Leasing)
Er hat sich an seinem Eigentum eine Wallbox montiert und ladet sein Kfz dort.
Wie berechne ich bzw. ist die Formel mit der Berücksichtigung des Zählerstandes Ende 2023 der Wallbox mit 761,15 kWh und der aktuellen Verbrauchspreis von 28,87 Cent/kWh, Grundpreis 11,40 Euro/Monat ?
Ich würde dann den Wert steuerlich in der EÜR Berücksichtigen als laufende Kfz Kosten ? Ist das richtig?
LG
Hallo @Julia15Hu ,
bei uns laden einige Mitarbeiter die E-Firmenwagen auch an ihren privaten Wallboxen. Berechnet wird die Erstattung dann, wie du schon geschrieben hast Verbrauch lt. Anzeige Wallbox x Preis pro kw/h (als Gesamtpreis aus Verbrauchspreis und Grundpreis). Das Ganze dann gegen laufende Kfz-Kosten (ist ja wie Tanken), aber natürlich ohne Vorsteuer, da der Anschluss ja privat ist.
Viele Grüße
Dirk Schmakies
@Julia15Hu schrieb:Wie berechne ich bzw. ist die Formel mit der Berücksichtigung des Zählerstandes Ende 2023 der Wallbox mit 761,15 kWh und der aktuellen Verbrauchspreis von 28,87 Cent/kWh, Grundpreis 11,40 Euro/Monat ?
Der Grundpreis ist rein privater Natur, hat nichts mit der Wallbox zu tun, es sei denn, dass die Wallbox einen eigenen Zähleranschluss hätte.
Zudem muss der tatsächliche Verbrauchspreis genommen werden und nicht der "aktuelle", wobei ich mal nachfrage, woher der kommt? Es muss schon die Abrechnung des Stromanbieters als Basis herangezogen werden. Entweder be**bleep**t man sonst den Mandant oder den Staat...