Hallo Community,
ich habe gerade mal die Funktion des EB-Wert Vortrags für Umsatzsteuer genutzt und folgende Frage dazu:
die im Vorjahr auf 1790 gebuchte Steuerlast (Umsatzsteuervorjahr) wird auch als EB-Wert auf 1790 gebucht. Es ist ja aber im nächsten WJ dann die USt "frühere Jahre" also 1791 zu verwenden. Muss ich das dem Programm irgendwo sagen?
Beim Assistenten für den Vortrag konnte ich das nicht ändern (oder ich habs nicht gefunden).
Jemand eine Idee? Oder handelt es sich tatsächlich um einen Fehler?
Grüße
Manuela Jachert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Fehler würde ich es nicht unbedingt nennen, das Programm trägt hier nur stur den Vorjahressaldo eines Konto auf das gleiche Konto im folgenden Jahr vor. Fachliche Anpassungen (USt, Eigenkap, etc.) müssen dann weiterhin manuell durchgeführt werden.
Richtig blöd wird es, wenn im USt-Bereich nicht nur die Standard-Konten sondern auch noch individuelle Konten verwendet wurden. Da wird der EB-Assistent auch passen. Andere Alternative die auch den EB-Assistenten zu Fall bringt; die USt-Konten wurden im Vorjahr schon auf ein USt-Konto "aufgelöst".
Grüße
Chr.Ockenfels
Hallo Herr Ockenfels,
ich verstehe ja noch, dass der Assistent bei individuellen Konten streikt (wobei ich auch da die Möglichkeit haben wollen würde, diese dem Assistenten mitzugeben!), aber bei Vorjahr auf frühere Jahre?! Das ist doch allgemeine Buchungslogik! und die Buchung auf Vorjahr, wenn es die Umsatzsteuer frühere Jahre betrifft, ist schlichtweg falsch.
Er gibt mir doch den Saldo Vorjahr schon als gesonderten Vortrag. Da muss er doch systemseitig auch die Logik erhalten können, das dann auf frühere Jahre zu buchen *smh*
vllt. äußert sich ja noch jemand von der DATEV dazu!
Grüße
Manuela Jachert
Hallo Herr Ockenfels,
ich würde das schon als Fehler bezeichnen, denn wenn ich (oder mein Azubi) so stur buchen würde:
1571-> 1790
1576-> 1790
1780-> 1790
1771-> 1790
1776-> 1790
und dann einfach auch
1790-> 1790 statt 1791
ist das einfach falsch. Das Programm kann ja anscheinend auch abweichende Konten bebuchen.
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo,
mal im Ernst: Wollen wir wirklich, dass die DATEV Zeit in einen EB-Assistenten pumpt, der sowohl o.g. "einfachen" Fälle als auch die individuellen und auch Kontenrahmenwechsel-Fälle investiert? ich persönlich halte da andere Themen für wirklich wichtiger.
Von der Systematik gebe ich Ihnen Recht, eigentlich einfache Logik... Sollte in Programmfunktion umzusetzen sein.
Ein simpler EB-Vortrag von USt-Vorjahr macht doch eine Buchung aus, die kann auch auf die Schnelle manuell gebucht werden.
Grüße
Chr.Ockenfels
Hallo Herr Ockenfels,
sicherlich gibt es dringendere Baustellen als diese. Aber, wenn ich mir auf sämtlichen Schulungen im Bereich Rewe im letzten halben Jahr anhören durfte, dass es jetzt "ENDLICH" einen Assistenten dafür gibt, der das, was man immer manuell machen musste, jetzt automatisiert kann, dann erwarte ich auch, dass der korrekt bucht!
Macht er selbiges nicht, ist es doch nur im Sinne des Nutzers, darauf hinzuweisen. Denn wir sind diejenigen, die täglich mit den Programmen arbeiten. Wenn wir die kleinen Fehler nicht aufzeigen, dürfen wir uns nicht beschweren, wenn irgendwann große Fehler draus werden!
Grüße
Manuela Jachert
Sehr geehrte Frau Jachert,
ich habe es gerade geprüft. Bei mir wird der Vortrag (fast) richtig durchgeführt, das heißt, die Konten 1571, 1576, 1577, 1774, 1776, 1780, 1781 und 1789 werden im Saldo auf Konto 1790 vorgetragen. Der Saldo auf Konto 1790 wird auf Konto 1791 übertragen. Rechts sind folgende Eigenschaften gewählt:
Art des Vortrags: Konten auf Zielkonto saldiert vortragen? -> ja
Zielkonto bei USt-Saldo Vorjahr:
Umsatzsteuerzahllast (Haben-Saldo): 1790
Umsatzsteuerforderung (Soll-Saldo): 1790
Zielkonto bei USt-Saldo frühere Jahre:
Umsatzsteuerzahllast (Haben-Saldo): 1791
Umsatzsteuerforderung (Soll-Saldo): 1790
Was der Assistent nicht zulässt, ist die Umsatzsteuerforderung für frühere Jahre auf Konto 1791 vorzutragen.
Außerdem macht der Assistent den in meinen Augen schwerwiegenden Fehler, dass er den Vortrag ausschließlich im handelsrechtlichen Bereich vornimmt und nicht in einem Stapel für alle Bereiche.
Viele Grüße
Lars Asmus
Hallo Herr Asmus,
vielen Dank für den Hinweis,
die Eigenschaften rechts waren bei mir so schmal, dass ich die Drop-Down Buttons gar nicht mehr gesehen habe, aber genau diese Einstellung hatte ich gesucht.
Aber dann die Frage an die DATEV:
Wieso wird für Forderungen die Möglichkeit des USt frühere Jahre Kontos nicht freigegeben? Die Umsatzsteuer wird doch dann eh in der Gesamtsumme auf der jeweiligen Bilanzseite angezeigt.
Grüße
Manuela Jachert
Hallo Herr Ockenfels,
nein, wirklich dringend finde ich das nicht. Der erste Wunsch nach so etwas ist aber m.E. in der Newsgroup schon vor 10 Jahren aufgetaucht; insofern wurde das nach der DATEV Strichlistenlogik einfach abgearbeitet 🙂
Wenn man etwas aber schon in Angriff nimmt, dann auch korrekt - und immer einen Buchungssatz manuell zu korrigieren zu müssen, weil die Datev die falsche Überleitung hinterlegt hat, ärgert eben manchmal..
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Frau Jachert,
ab der Version 5.33 kann bei dem Vortrag der Umsatzsteuerkonten auch der Kontenzweck Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre hinterlegt werden.
Nähere Informationen zum Auslieferungszeitpunkt des Service-Releases finden Sie hier: https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/
Mit freundlichen Grüßen
Simone Jordan
Produktmanagement Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG