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Vorsteuervergütung/Rewe: Unerwartete Ohrfeige der DATEV

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letzte Antwort am 05.06.2024 16:53:44 von Katharina_Schoenweiss
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Neu_hier
Meister
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Ja, das Programm Vorsteuervergütung wurde abgekündigt (zum 01.01.2022). Darauf haben wir uns eingestellt, insbesondere das Programm letztmalig für 2021 nutzen zu können.

Unerwartet und etwas schockiert waren wir aber, dass mit der neuen Rewe-Programmversion die Funktionen/Programmverbindungen zur Vorsteuervergütung auch in der Vorjahresversion 2021 und somit rückwirkend "gekillt" wurden.

Das wurde/wird (Hilfedokument) so - meiner Meinung nach - nicht von DATEV kommuniziert. Dass die Programmfunktionen auch rückwirkend wegfallen, hätte man deutlich sagen können (trotzdem keine Glanzleistung). 

Nun haben wir natürlich noch einige Vorgänge/Buchungen in 2021 (Dezember 2021), hier schauen wir nun in die Röhre und können die Belege manuell in Vorsteuervergütung erfassen.

DATEV schafft es immer wieder den Anwender nicht nur im Regen stehen zu lassen (Abkündigung des Programmes), sondern ihm auch gleich noch eine Ohrfeige zu verpassen.....

Danke
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

wie Sie zutreffend schreiben wurden die Programme EU-Vorsteuervergütung und EU-Vorsteuervergütung zum Jahreswechsel 2021/2022 abgekündigt.
Die Übergabe von Belegen beim Belege buchen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen wurde wie im Dokument Abkündigung der Programme EU-Vorsteuervergütung und EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen 

beschrieben zum Update-Termin 30.12.2021 ausgebaut. Die Importfunktion in den Programmen EU-Vorsteuervergütung und EU-Vorsteuervergütung kann weiterhin genutzt werden. Ein manuelles Anlegen von bereits gebuchten Belegen ist damit nicht zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie, das der Aufruf der Programme EU-Vorsteuervergütung und EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen über den DATEV Arbeitsplatz  mit einem Service-Release, voraussichtlich am 20. Januar 2022 entfernt wird. 

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Neu_hier
Meister
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Vielen Dank für diese korrekte aber vollkommen unkritische Darstellung der (EHER UNSCHÖNEN) Sachlage.

 

Ich habe keinerlei Verständnis, dass eine Programmversion mit dem Jahreswechsel 2021/2022 eingeschränkt wird (keine Programmverbindung Rewe) BEVOR es überhaupt möglich ist den Dezember 2021 (die Buchführung) zu erstellen!!!!

 

Zumal wird das Programm dann am 20.01.2022 GEKILLT, einem Zeitpunkt an dem wohl SEHR VIELE Steuerberater auch den Dezember 2021 noch nicht fertig gestellt haben dürften.

Meint die DATEV das wirklich ernst? Habe ich da doch etwas falsch verstanden?

Was denkt sich DATEV bei dieser aus meiner Sicht VOLLKOMMEN REALITÄTSFREMDEN Abkündigung? 

 

Die ganze Vorarbeit in 2021 wäre damit auf einen Schlag vernichtet, um die Daten und Angaben müssen vollkommen neu erfasst und bearbeitet werden. 


Was machen die Berater, die sich darauf verlassen das Programm noch für die VSt-Vergütung 2021 nutzen zu können um vollkommen überrascht am 20.01.2022 wie die begossenen Pudel dazustehen?

Liebe DATEV, wisst ihr, dass sich die Welt in einer ebenso weltweiten Pandemie befindet und auch die Steuerberater darunter leiden und viele doch bis zum 20.01.2022 (also 20 Tage nach dem Dezember) die Buchführung Dezember noch nicht fertig haben. 

LÄUFT DA ETWAS SCHIEF?

Danke
Gelöschter Nutzer
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@Neu_hier  schrieb:



LÄUFT DA ETWAS SCHIEF?


Pure Ignoranz gegenüber den Genossen. Eine Genossenschaft die als solches nicht mehr handelt.

skost
Beginner
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Hallo Frau Gottwald, 

können Sie mir sagen, ob es von DATEV Alternativen oder Unterstützungen zum EU-Vorsteuerfahren gibt, oder mache ich das ganz Einfach über die Plattform bei BZST?

 

Danke!

siegmar Kost

einmalnoch
Experte
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@skost 

 

DATEV wird hier nichts mehr machen, war irgendwann auch klar kommuniziert.

 

Es bleibt Handarbeit angesagt. Manuel und Manuela genießen absoluten Kündigungsschutz.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Kost,


aufgrund geringer Nutzungszahlen wurden die Programme EU-Vorsteuervergütung (Art.-Nr. 40198) und EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen (Art.-Nr. 40255) mit Bereitstellung der Jahreswechsel-Versionen 2021/2022 abgekündigt.


Alternativ können Vorsteuervergütungsanträge im Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (Mein BOP) unter www.bzst.de eingereicht werden.

 

Ermittlung von EUVV-relevanten Buchungen im DATEV-Rechnungswesen-Programm:

- Bei EU-Buchungssätzen wird im Kontoblatt ein automatischer Buchungstext (EU-Land + Steuersatz) angezeigt.
- Nutzen Sie die Funktionen Suchen / Gruppieren im Kontoblatt um relevante Buchungen zu ermitteln.

 

Zu den unterstützenden DATEV-Hilfen:
 Listen in DATEV-Programmen gruppieren - Dok.-Nr.: 9200034
 Suchfunktionen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen nutzen - Dok.-Nr.: 1009145

 

Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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letzte Antwort am 05.06.2024 16:53:44 von Katharina_Schoenweiss
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