Hallo miteinander,
ich habe einen Bilanzierer, Sollversteuerung und Wirtschaftsjahr vom 01.10.-30.09.
Zur Verbuchung der Umsatzsteuer (die ja dem Kalenderjahr folgt) habe ich nun folgende Fragen:
1. im Wirtschaftsjahr 15/16 also 01.10.15-30.09.16 gebe ich die EB-Werte aus dem WJ 14/15 vor.
in diesen Ust-lichen Bilanzkonten WJ 14/15 ist der Anteil zur USt 1. Halbjahr 2015 enthalten, der in die USt-Nachzahlung 2015 einfließt.
angenommen der Anteil beläuft sich auf 300 € (ermittelt aus den VoSt und USt-Werten für das 1. HJ 2015)
Auf welches Konto gebe ich diesen Anteil im WJ 15/16 vor (so dass sich auch die Bilanz dann über 9000 aufgeht)? Im SKR 03 hätte ich das Konto # 1789 angesprochen.
Buchung somit: 9000/1789 mit 300 € zum 01.10.15
Im WJ 16/17 hätte ich dann wenn das WJ 15/16 vorgegeben wird, die 300 € über 9000/1790 zum 01.10.16 gebucht, ebenso den USt-Anteil 2. Halbjahr 2015 mit z.b. 400 €. Wenn dann in 16/17 die Nachzahlung erfolgen würde für 2015 dann würde sich das Konto 1790 auflösen.
2. Wie werden am besten die laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen z.b. im WJ 15/16 gebucht ?
USt-VZ 10/15 bis 08/16 über 1780/1200 bei Zahlung und wenn 09/16 erst im WJ 16/17 bezahlt wird über 1780/1736 ?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, wie am besten die Umsatzsteuerjahreszahlungen, -vorauszahlungen und EB-Werte zur USt aus dem vorhergehenden WJ richtig verbucht werden.
Danke !
Hallo laurak1992,
im Informationsdokument Buchungsregeln Jahresabschluss - Bilanzierung - Kapitel 18 - Umsatzsteuer
erhalten Sie unter 18.2 Informationen zur Abgrenzung der Umsatzsteuer bei abweichendem Wirtschaftsjahr.
Bei Bedarf zur weiteren Analyse und Klärung können Sie sich schriftlich oder telefonisch an den Programmservice Rechnungswesen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG