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Unternehmen online, Vorsteuer Folgemonat Änderung;

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letzte Antwort am 24.03.2025 11:48:05 von Katharina_Schoenweiss
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ThalerB
Beginner
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Hallo zusammen,

wir nutzen Unternehmen online und buchen mit Leistungsdatum.

Seit kurzer Zeit tritt folgendes Thema auf: 

 

Eingangsdatum: 11.02.2025
Dateiname: ATP 16000386.pdf_merged_2.pdf
Belegtyp: Rechnungseingang
Ablageort: Buchführung | Buchführung 2025 | Standardregister


Belegdatum: 11.02.2025
Leistungsdatum: 01.02.2025
Betrag 262,00
WKZ: EUR
Geschäftspartner-Name: LIP
Rechnungs-Nr.: 16000386
Notiz: Rg bitte um Überprüfung / kommt Gu


Konto Geschäftspartner: 7000xxx
Sachkonto: 493500
Buchungstext: 01/2025 Supportleistungen
BU: 401

 

Der Beleg wurde am 18.03.2025 freigegeben.

 

Die Rechnung wurde im Februar gebucht und DATEV bucht Vorsteuer Folgemonat (in dem März), obwohl Rg. Datum Februar und Leistungsdatum Februar.

 

Warum bucht DATEV die Vorsteuer nicht im Februar?

Ist das Datum der Freigabe maßgebend?

 

Vielen Dank.

Gruß

Beate Thaler

314159
Fortgeschrittener
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142 Mal angesehen

Wenn der Buchungssatz mit den Daten vom Februar in Rechnungswesen gebucht wurde, kann keine Buchung der Vorsteuer im März landen.

 

Kann es vielleicht sein, dass der Buchungssatz (aus Versehen) in einem Buchungsstapel für den März gebucht wurde? Auch wenn dabei das richtige Rechnungs- und Leistungsdatum im Buchungssatz verwendet wird, bucht DATEV den Vorsteuerabzug am 31.03.

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ThalerB
Beginner
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der Aufwand wird in den Monat Feb. gebucht und Vorsteuer Folgemonat 1548.

Es wurde der Buchungsstapel für Feb verwendet, hier ist kein Fehler unterlaufen.

 

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ThalerB
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Bei Buchung mit Leistungsdatum ist es durchaus möglich, dass Aufwandsmonat und Monat

des Vorsteuerabzug in unterschiedliche Monate fallen.

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314159
Fortgeschrittener
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@ThalerB  schrieb:

Bei Buchung mit Leistungsdatum ist es durchaus möglich, dass Aufwandsmonat und Monat

des Vorsteuerabzug in unterschiedliche Monate fallen.


Meine Aussage bezieht sich explizit auf diesen Fall. Dass das Leistungs- und Rechnungsdatum in unterschiedlichen Monaten liegen können, ist mir bewusst.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo @ThalerB,

 

vermutlich wurde die ursprüngliche Rechnungsbuchung im Stapel März erfasst und in den Februar-Stapel verschoben.
Dabei bleibt der Vorsteuerabzug im Monat März.
Zur Abhilfe können Sie, falls der Februar-Stapel nicht festgeschrieben ist, das nicht zwingend benötigte Leistungsdatum (Leistungs- und Rechnungsperiode sind gleich) aus der Buchung entfernen. Ansonsten muss die Rechnungsbuchung storniert und im Februar-Stapel gebucht werden.


Weitere Informationen zu dieser Konstellation finden Sie im Hilfe-Dokument Dok.-Nr.: 1027399, Kap. 2.1.

 

Sollte bei Ihnen der Sachverhalt anders sein, wenden Sie sich gerne an unseren Programmservice Rechnungswesen (Servicekontakt anlegen - Dok.-Nr. 1071593).

 

Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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letzte Antwort am 24.03.2025 11:48:05 von Katharina_Schoenweiss
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