Hallo zusammen,
wir nutzen Unternehmen online und buchen mit Leistungsdatum.
Seit kurzer Zeit tritt folgendes Thema auf:
Eingangsdatum: 11.02.2025
Dateiname: ATP 16000386.pdf_merged_2.pdf
Belegtyp: Rechnungseingang
Ablageort: Buchführung | Buchführung 2025 | Standardregister
Belegdatum: 11.02.2025
Leistungsdatum: 01.02.2025
Betrag 262,00
WKZ: EUR
Geschäftspartner-Name: LIP
Rechnungs-Nr.: 16000386
Notiz: Rg bitte um Überprüfung / kommt Gu
Konto Geschäftspartner: 7000xxx
Sachkonto: 493500
Buchungstext: 01/2025 Supportleistungen
BU: 401
Der Beleg wurde am 18.03.2025 freigegeben.
Die Rechnung wurde im Februar gebucht und DATEV bucht Vorsteuer Folgemonat (in dem März), obwohl Rg. Datum Februar und Leistungsdatum Februar.
Warum bucht DATEV die Vorsteuer nicht im Februar?
Ist das Datum der Freigabe maßgebend?
Vielen Dank.
Gruß
Beate Thaler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der Buchungssatz mit den Daten vom Februar in Rechnungswesen gebucht wurde, kann keine Buchung der Vorsteuer im März landen.
Kann es vielleicht sein, dass der Buchungssatz (aus Versehen) in einem Buchungsstapel für den März gebucht wurde? Auch wenn dabei das richtige Rechnungs- und Leistungsdatum im Buchungssatz verwendet wird, bucht DATEV den Vorsteuerabzug am 31.03.
der Aufwand wird in den Monat Feb. gebucht und Vorsteuer Folgemonat 1548.
Es wurde der Buchungsstapel für Feb verwendet, hier ist kein Fehler unterlaufen.
Bei Buchung mit Leistungsdatum ist es durchaus möglich, dass Aufwandsmonat und Monat
des Vorsteuerabzug in unterschiedliche Monate fallen.
@ThalerB schrieb:Bei Buchung mit Leistungsdatum ist es durchaus möglich, dass Aufwandsmonat und Monat
des Vorsteuerabzug in unterschiedliche Monate fallen.
Meine Aussage bezieht sich explizit auf diesen Fall. Dass das Leistungs- und Rechnungsdatum in unterschiedlichen Monaten liegen können, ist mir bewusst.
Hallo @ThalerB,
vermutlich wurde die ursprüngliche Rechnungsbuchung im Stapel März erfasst und in den Februar-Stapel verschoben.
Dabei bleibt der Vorsteuerabzug im Monat März.
Zur Abhilfe können Sie, falls der Februar-Stapel nicht festgeschrieben ist, das nicht zwingend benötigte Leistungsdatum (Leistungs- und Rechnungsperiode sind gleich) aus der Buchung entfernen. Ansonsten muss die Rechnungsbuchung storniert und im Februar-Stapel gebucht werden.
Weitere Informationen zu dieser Konstellation finden Sie im Hilfe-Dokument Dok.-Nr.: 1027399, Kap. 2.1.
Sollte bei Ihnen der Sachverhalt anders sein, wenden Sie sich gerne an unseren Programmservice Rechnungswesen (Servicekontakt anlegen - Dok.-Nr. 1071593).
Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG