Hallo zusammen!
Ein Einzelunternehmen wird zum 01.01.25 in eine OHG umgewandelt.
In Rewe wurde für die OHG eine neue Mandantennummer angelegt. Auf der neuen Mandantennummer wird die OHG künftig gebucht.
Mein Chef möchte gerne, dass das letzte Jahr (2024) der Einzelfirma bei der neuen OHG als Vorjahr hinterlegt wird.
Ist dies programmtechnisch überhaupt möglich, da der Beginn der OHG in den Stammdaten der 01.01.25 ist?
Wie werden solche Fälle in der Praxis programmtechnisch gelöst?
Ich würde das Anlagevermögen der Einzelfirma zur OHG kopieren und die EB-Werte der OHG manuell buchen.
Ich freue mich auf Vorschläge!
Danke und viele Grüße
Hallo,
ich würde mir erst einmal die Frage stellen, wie die Umwandlung handels- und steuerrechtlich abzubilden ist (zu welchen Werten; Gemeiner Wert, ggf. Zwischenwert in Steuerbilanz oder Buchwert? Ist/Sind steuerrechtlich Ergänzungsbilanz/en erforderlich?)
Bei der OHG kann es m.E. kein Vorjahr geben, da die Person vorher weder handels- noch steuerrechtlich existierte. Vielmehr empfehle ich als „Vorjahr“ die Eröffnungsbilanzwerte zu nehmen. Die Eröffnungsbilanz müssen Sie ja sowieso entwickeln, insbesondere auch um die Kapitalkonten der Gesellschafter richtig auszuweisen.
MfG
K. Schmidt
Wenn man ein Vorjahr haben möchte (unabhägig, ob das alles rechtlich so okay ist), kann in Rewe ein Jahresbestand 2024 eingerichtet werden und dort können die Zahlen (welche auch immer) per 31.12.2024 per Summenvortrag erfasst werden.
Dann gibt es in den JA-Auswertungen 2025 auch ein entsprechendes Vorjahr (das ist wohl die Zielsetzung - Vorjahresangaben). Das ist auch davon unabhängig, ob die OHG erst zum 01.01.2025 "beginnt".
Aber mal eine ernst gemeinte Nebenfrage: Warum kann oder will der "Chef" Ihre Frage nicht selber beantworten?
@Neu_hier schrieb:Aber mal eine ernst gemeinte Nebenfrage: Warum kann oder will der "Chef" Ihre Frage nicht selber beantworten?
Fördern durch Eigenschulung 🤣 War bei mir damals auch an der Tagesordnung. Und wehe du hast was gefunden was er selbst nicht wusste, dann Kopf ab 🤕