Hallo,
wir erstellen für einen Mandanten die Zahlungen über den Datev Zahlungsverkehr. Die jeweiligen Zahlungen werden dann bisher an die Bank mit Begleitzettel gesendet nachdem dieser unterzeichnet wurde.
Der Mandant möchte nun umstellen und die Zahlungen nur noch über das Online Banking freigeben.
Welche Schritte müssen hier vorgenommen werden um dies so praktizieren zu können ?
Die Lohnzahlungen werden bereit über das Rechenzentrum an die Bank übertragen und dann im Online Banking freigegeben.
Über Tipps und Lösungsmöglichkeiten wäre ich sehr dankbar
Gruß Susanne Utz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Susanne,
will der Mandant die Zahlungen zukünftig selber in seinem Online Banking freigeben oder über Unternehmen Online?
Wenn über Online Banking, dann muss sich der Mandant an seine Bank wenden und denen mitteilen, dass diese die Zahlungsaufträge im Online Banking zur Verfügung stellen, damit die dann dort ausgeführt werden können. In diesem Fall sind im Lohn keine weiteren Einstellungen vorzunehmen.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
der Mandant möchte im Online Banking die Zahlungen künftig selber freigeben. Unternehmen online wird nicht genutzt.
Die Mitteilung an die Bank ist kein Problem. Allerdings muss ich ja dann beim senden andere Angaben eintragen oder nicht ? Welche Auswahl muss bei den beigefügten Bild getroffen werden ?
Lohn funktioniert. Mir geht es um die normalen Zahlungen.
Hallo Susanne,
jetzt sehe ich es erst, das es um Rewe geht. Sorry.
Hier kenn ich mich leider in so einem Fall nicht so gut aus, würde aber anhand des Bildes sagen, dass dies nicht so einfach funktioniert wie bei den Lohnzahlungen.
Ich denke hier muss der Auftrag exportiert werden und dann im Online Banking eingelesen werden. Aber wie gesagt das ist nur eine Vermutung.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
trotzdem vielen Dank für die Hilfe.
Vllt. kennt sich ja hier noch jemand damit aus.
Gruß Susanne Utz
Moin,
haben Sie mal getestet, ob ein Zahlungsauftrag, den Sie über das "Begleitzettel"-Verfahren an die Bank übertragen haben, durch Ihren Mandanten im Online-Banking freigegeben werden kann?
Eigentlich ist nämlich das Verfahren der Datenübertragung von der DATEV an die Bank das gleiche - die Zahlungsdatei wird übertragen.
Und wenn für Lohn die Freigabe des Zahlungsauftrags im Onlinebanking bereits eingerichtet ist, sollte dies auch für die anderen Zahlungen greifen.
Und wenn das dann klappt, können Sie bei künftigen Zahlungen den Druck des Begleitzettels in Zahlungsverkehr abwählen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Uwe,
vielen Dank für den Tipp. Wir werden es ausprobieren.
Gruß Susanne Utz
Sehr geehrte Frau @susanneutz,
ergänzend zu dem Beitrag von Herrn Lutz, stelle ich Ihnen noch das passende Dokument aus dem Hilfe-Center zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Bettina Schilling
Sehr geehrte Frau Schilling,
vielen Dank für das Hilfe-Dokument. Dann liegt es nun nur noch an der Bank.
Gruß Susanne Utz