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Umsatzsteuerrückrechnung buchen

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letzte Antwort am 22.07.2020 15:34:16 von Uwe_Lutz
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F_Serfling
Beginner
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Nachricht 1 von 4
794 Mal angesehen

Hallo,

 

Ich habe diesen Monat den Fall das Ich eine Schlussrechnung buchen muss mit 16 % (Konto 8400) und die Abschlagsrechnungen von 19% auf 16 % zurückgerechnet wurden. Meine Frage welche  Buchung muss Ich nochvornehmen für die Rückerstattung der Umsatzsteuer? Wir buchen nicht mit den Anzahlungsassistenenten.

 

Ich danke für die Hilfe im Voraus.

 
 
 
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
780 Mal angesehen

Moin,

 

wenn Sie eine Frage 4-fach stellen führt dies nicht dazu, dass dies hier insgesamt übersichtlicher wird 😖

 

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Schlussrechnung-buchen-mit-Korrektur-der-AZ-durch/m-p/165196/highlight/true#M24915

 

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/USt-Satz-bei-erhaltenen-Anzahlungen-30-06-01-07-2020/m-p/165206/highlight/true#M24918

 

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Informationen-und-Unterst%C3%BCtzungsangebote-zum-Konjunkturpaket/m-p/165187/highlight/true#M24914

 

Und haben Sie sich dabei die Mühe gemacht, in dem ersten der hier verlinkten Beiträge einmal auf die dort geposteten Lösungen zu gucken?

 

Oder wie haben Sie die Abschlagsrechnung gebucht? Und was passiert, wenn Sie diese auflösen?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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F_Serfling
Beginner
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Nachricht 3 von 4
747 Mal angesehen

Entschuldigen Sie das ist mein erster Tag hier im Chat und ich bin noch nicht so sicher in der Bedienung...

 

Ich habe mir die Mühe gemacht und die Beiträge gelesen... Jedoch habe ich für mich noch keine Lösung gefunden sonst hätte ich nicht gefragt...

 Wir buchen Abschlagsrechnungen ganz normal als Ausgangsrechnungen. Erlös (8400) an Debitor das eine Forderung entsteht und diese wird ausgeglichen mit dem Geldeingang.

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
699 Mal angesehen

Wenn Sie die Abschlagsrechnungen nicht gesondert buchen, sondern als normalen Erlös behandeln, müssen Sie die Rechnung jetzt trotzdem in 2 Beträgen buchen:

 

Voller Rechnungsbetrag inkl. 16% USt : Debitor an 8400

Abschlagsrechnung inkl. 19% USt: 8410 an Debitor

 

Auf dem Debitorenkonto steht dann der Restbetrag, der ausgeglichen wird und in der UStVA wird der volle Umsatz mit 16% und die Anrechnung der Abschlagsrechnung als Minusbetrag gemeldet, da aus dem Konto 8410 weiterhin 19% USt berechnet wird,

 

 

 

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letzte Antwort am 22.07.2020 15:34:16 von Uwe_Lutz
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