Guten Tag,
bei einigen Mandanten (Baubranche) verhält es sich folgendermaßen:
Abschlagsrechnungen wurden im Juni mit 19% USt gestellt, gezahlt werden sie erst im Juli 2020.
Es gilt die Mindest-Istversteuerung.
Muss nun im Juli 19% USt abgeführt werden, da ausgewiesen? Oder die Rechnung geändert auf 16% USt?
Es rauchen schon einige Köpfe.
Vielleicht weiß ein Kollege Rat?
Dankeschön im Voraus.
Viele Grüße
Marion
Hallo Marion,
wir haben uns dazu entschlossen, das wir die AZ so belassen und 19% USt bei der Zahlung abführen. Nur wenn sich Kunden von den Mandanten über die Rechnung beschweren, dann werden die AZ vom Mandanten geändert.
Im Grunde nach ist die AZ mit 19% richtig, da die abgerechnete Leistung bis Juni getätigt wurde.
Außerdem wird bei der Schlussrechnung die Umsatzsteuer richtig gestellt.
Gruß
Björn
Wir erstellen Auch Abschlagszahlungen. Jetzt habe Ich den ersten Fall in dem Ich eine SR mit 16% (8400) buche und aber die Rückrechnung Umsatzsteuer beachten muss weil vorherige Abschlagsrechnungen mit 19 % berechnet wurden. Wie buche Ich jetzt die Rückrechnung der Umsatzsteuer richtig?
Danke