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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

MarionS1
Einsteiger
Offline Online
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Guten Tag,

 

bei einigen Mandanten (Baubranche) verhält es sich folgendermaßen:

 

Abschlagsrechnungen wurden im Juni mit 19% USt gestellt, gezahlt werden sie erst im Juli 2020.

 

Es gilt die Mindest-Istversteuerung. 

 

Muss nun im Juli 19% USt abgeführt werden, da ausgewiesen? Oder die Rechnung geändert auf 16% USt?

 

Es rauchen schon einige Köpfe.

 

 

Vielleicht weiß ein Kollege Rat?

 

 

Dankeschön im Voraus.

 

 

Viele Grüße

 

Marion

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