Guten Tag,
bei einigen Mandanten (Baubranche) verhält es sich folgendermaßen:
Abschlagsrechnungen wurden im Juni mit 19% USt gestellt, gezahlt werden sie erst im Juli 2020.
Es gilt die Mindest-Istversteuerung.
Muss nun im Juli 19% USt abgeführt werden, da ausgewiesen? Oder die Rechnung geändert auf 16% USt?
Es rauchen schon einige Köpfe.
Vielleicht weiß ein Kollege Rat?
Dankeschön im Voraus.
Viele Grüße
Marion