abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Umsatzsteuererklärung Hilfsumsätze Steuerfreie Umsätze

3
letzte Antwort am 28.04.2026 12:47:36 von Lumia
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lumia
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
242 Mal angesehen

Hallo liebes Forum, 

 

 

ich hätte eine Frage bezüglich steuerfreie Hilfsumsätze in der USt Erklärung eintragen. 

 

Verkauft ein Arzt z.B. ein Auto, entnimmt ein Handy, oder erhält Zinserträge für das Geschäftskonto buche ich es auf die entsprechenden Konten. Diese Umsätze sind m.E. Hilfsumsätze, die nicht zum Gesamtumsatz gehören (dazu auch Dok, 5360705).

 

Wenn ich die Daten in die EÜR übergebe, sieht alles gut aus.

 

Wenn ich die Daten in die USt Erklärung übergebe, werden Konten wie Zinserträge oder Sachanlagenverkäufe ignoriert. Das führt dazu, dass die Umsätze zur EÜR abweichen. 

 

Es gibt in der USt Erklärung nur zwei Eintragungsmöglichkeiten:

 

1. Steuerfreie Umsätze, die nicht zum Gesamtumsatz gehören (Stf. nach §4 Nr...) 

2. Steuerfreie Umsätze, die zum Gesamtumsatz gehören. 

 

Meine Idee wäre jetzt bei Nr. 1 den Wert händisch in den Wert der EÜR zu ändern. 

 

Wie macht ihr das? 

 

 

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen. 

 

 

Schöne Grüße

Lumia

 

bärbel_sch
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 4
197 Mal angesehen

Hallo Lumia,

 

wenn es sich um Anlagenverkäufen von einem Arzt handelt, wären es Umsätze nach §4 Nr. 28…die würde ich händisch bei Steuerfreien Umsätzen, die nicht zum Gesamtumsatz gehören eintragen…..sofern du überhaupt noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst. 
Die Zinserträge gehören nicht in die Umsatzsteuererklärung.

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 4
190 Mal angesehen

@bärbel_sch  schrieb:

Hallo Lumia,

 

wenn es sich um Anlagenverkäufen von einem Arzt handelt, wären es Umsätze nach §4 Nr. 28…die würde ich händisch bei Steuerfreien Umsätzen, die nicht zum Gesamtumsatz gehören eintragen…..sofern du überhaupt noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst. 
Die Zinserträge gehören nicht in die Umsatzsteuererklärung.


stopp Einwand, wenn die Zinserträge aus dem geschäftskonto kommen ggf. auch Tagesgeld oder FEstgeld falls im betrieblilchen Bereich verbucht, sind das steuerfreie Umsätze müssten nach § 4 Nr. 8ff UstG  sein, wenn mich mein älter werdendes Gedächtnis nicht täuscht. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Lumia
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
137 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für deine Antwort. 

 

Ja genau, die Zinseinkünfte sind für ein betriebliches Konto. 

 

Ich meine, früher gab es mal eine extra Anlage in der USt Erklärung in der man die Umsätze nach 3 Nr. 28 eintragen konnte.

 

Wenn es wirklich so ist, dass man alles händisch eintragen muss, wäre es gut, wenn die Programmverbindung die Möglichkeit bieten würde, alles in die eine Zeile der Umsatzsteuererklärung zu übergeben 😞

 

 

0 Kudos
3
letzte Antwort am 28.04.2026 12:47:36 von Lumia
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage