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Umsatzsteuer nicht fällig Konto / #1450 Forderungen nach §11 EStG

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letzte Antwort am 02.12.2020 07:39:25 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Ja, der Kampf um die Buchung darf niemals die rechtlichen Grundlagen verdrängen. 

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Gelöschter Nutzer
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Das ist ein Grund! Wird damit das Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB verletzt?

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uspex
Einsteiger
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Ach, wissen Sie, mir geht es eher darum, einem konkret zu helfen und möglicht straks gerade den Weg(Pfad) vorzuschlagen. Für Diskutieren wegen Diskusssion selbst ist mir schade um die Arbeitszeit.

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bergerflorian
Aufsteiger
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Das Konto 1450 führt bei Gewinnermittlung 4/3 mit Ist-Versteuerung schon immer zu der angesprochenen USt-Problematik. Wie bereits einmal weiter oben im thread genannt ist die Lösung für alle 10-Tages-Abgrenzungen (außer eigene Umsätze) die Verwendung des Kontos 1704 (SKR03).

Verstößt auch gegen keinerlei Saldierungsregeln, da der Gewinnermittler sowas nicht kennt. Wer sich an der Kontobezeichnung ("Verbindlichkeiten...") stört, benennt es um in "Korrekturen § 11 EStG" oder so ähnlich und fertig.

Der EB-Wert (den der Gewinnermittler hierfür zwar auch nicht kennt...) sollte im nächsten Jahr nicht vergessen werden.

 

Conny1104
Beginner
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Wenn das schon immer so war, war es mir einfach nicht bewusst oder bekannt. Ich weiß aber auch nicht wann ich diesen Fall das letzte Mal hatte... Vielen Dank jedenfalls für die sachliche und hilfreiche Antwort! (p.s. EB-Werte stimme ich auch beim 4/3 Rechner ab ✌️)

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Gelöschter Nutzer
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Die Frage zur Saldierungsregel bezog sich auf die Aussage, wie (angeblich) beim Bilanzierer zu buchen sei. 

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letzte Antwort am 02.12.2020 07:39:25 von Gelöschter Nutzer
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