Liebe Kollegen,
einem Mitarbeiter wurde eine Bahncard 100 unentgeltlich überlassen. Der Sachbezug wurde lohnsteuerlich auf der Lohnabrechnung gewürdigt. Ist auf die unentgeltliche Abgabe auch Umsatzsteuer fällig?
Danke im Voraus.
Liebe Grüße und schöne Feiertage
wünscht Erika Eisele
Nachricht geändert durch Erika Eisele.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ich habe z.Zt. den BP und das FA sieht die Situation ein wenig anders.
Sollte noch ergänzen, dass der Mitarbeiter zusätzlich auch einen PKW mit 1 % Versteuer zur gleiche Zeit hatte.
Wie kann ich das o.g. Dokument ansehen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße Erika Eisele.
Die Bahncard ist IMO nicht als Sachbezug zu versteuern, da eigenbetriebliches Interesse (Reisekostenersparnis) vorliegt.
Siehe hierzu auch: Haufe Sachbezüge-ABC / BahnCard
Die enthaltene Vorsteuer ist daher auch voll abzugsfähig, Umsatzsteuer fällt mangels Sachbezug nicht an.
Gruß A. Martens
...das setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer auch mehr als 4.090€ in den 12 Monaten mit Dienstreisen verfährt.
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Sie meine wegen,
Wird die BahnCard vom Arbeitnehmer auch privat genutzt, liegt wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Dieses liegt vor, wenn nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die im Rahmen der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ohne Nutzung der BahnCard während der Gültigkeitsdauer anfallen würden, die Kosten der BahnCard erreichen oder übersteigen (prognostizierte Vollamortisation).
Das ist allerdings richtig, ohne jetzt die Tarife zu kennen.
Ich hatte allerding auch immer nur eine Bahncard 50, da stellte sich mir so das Problem nie.
Näheres hier:
Dok.-Nr.: 5300145
Beste Grüße
H. Heitschmidt