Hallo in die Community,
ein Mandant von uns verdient sein Geld mit Youtube Videos. Unter diesen Videos wird ein Amazon Link gepostet, worüber Viewer Produkte bei Amazon einkaufen können. Aktiv beworben wird dies jedoch nicht. In der Buchhaltung gibt es nun Abrechnungen aus Kanada, den USA als auch Deutschland. Wie sind die Abrechnungen aus den beiden Drittländern umsatzsteuerlich zu behandeln?
Zudem lädt er über einen Drittanbieter seine Videos in China hoch. Sind die Werbeeinahmen in Deutschland steuerpflichtig?
Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
Aus den Drittländern müssten 13b-Abrechnungen kommen.
Wieso sind Sie sich bei den Werbeeinnahmen aus USA und Kanada sicher, aber bei China nicht?
Vielen Dank für die Antwort,
also sind die Einnahmen aus Drittländern generell mit 13b zu behandeln?
Rechnungen prüfen ob auch USt ID aus Drittland, EU, oder DE angegeben ist!
Kunde muss mit eigener USt ID registriert sein.
§ 3a (2) UStG i. V. m. § 13b UStG prüfen - gilt nur für steuerpflichtige Umsätze - also z.B. Bankgebühren fallen nicht unter §13b.
etc.
Ist alles sehr umfangreich zu prüfen.....