Liebe Community,
mein Mandant hat in Barcelona für ein Teammeeting Büroräume angemietet.
Kann mir jemand sagen, wie es in diesem Fall mit der UmSt. Schuld aussieht?
Die Rechnung, die mein Mandant erhalten hat, weißt die spanische MwSt. aus. Ich bin jetzt aber nicht sicher, ob das so richtig ist oder ob hier das Reverse Charge Verfahren hätte angewandt werden müssen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen!
Nach § 3a Abs. 3 UStG liegt der Ort bei Vermietung im Ausland. Damit kann die Leistung - nach deutschem Recht - nicht in DE steuerbar sein. Eine Frage der Steuerschuldnerschaft (zB § 13b) stellt sich somit gar nicht erst, weil das ja nur bei in DE steuerbaren u. steuerpflichtigen Umsätzen greift.
Die Rng. ist somit aus deutscher Sicht korrekt.