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UStVA - Korrektur monatlich und neu vierteljährlich

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letzte Antwort am 08.11.2021 11:09:27 von neuer-User
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neuer-User
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Liebe Community,

ich habe für ein neugegründetes Unternehmen monatliche UStVA abgegeben. Diese wurden vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, dass eine vierteljährliche Meldung zu machen ist (mein Fehler).

Frage: wie werden die monatlichen VA korrigiert? Eine "normale" Berichtigung löst das Problem nicht.

Vielen Dank und viele Grüße

 

 

hansch
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Bei unserem örtlichen Finanzamt werden Voranmeldungen mit falschem Zeitraum abgelehnt. Insofern müssen nur die vierteljährlichen Voranmeldungen übermittelt werden. Ob dabei das Berichtigungskennzeichen gesetzt wird, ist m.E. unerheblich. 

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Morrison
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

Sie müssen dazu zunächst in den Stammdaten den Voranmeldungs-Zeitraum auf vierteljährlich umstellen. 

 

Anschließend einfach über "RZ-Dienstleistungen Buchführung" die entsprechenden Quartale erneut senden. Eine berichtigte Voranmeldung ist nicht notwendig, da die Voranmeldungen vom Finanzamt nicht angenommen wurden.

 

Gruß

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neuer-User
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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vielen lieben Dank 👌

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neuer-User
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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auch an Sie lieber Einsteiger vielen lieben Dank 🙂 auf die Community ist immer Verlass 👍

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letzte Antwort am 08.11.2021 11:09:27 von neuer-User
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