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USt bei V+V

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letzte Antwort am 21.04.2021 08:54:45 von klunk_w
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MPH
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Zusammen,

 

habe einen EU der USt-Pflichtig ist. Der hat noch ein V+V Objekt, dass einen Teil mit USt Vermietet. Welche Lösung habt ihr, um die USt in die VA vom EU rein zu bekommen ohne, dass ich dafür für die V+V eine "Buchhaltung" anlegen muss um zu konsolidieren? 

 

Danke für die Rückmeldung

peter
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 5
443 Mal angesehen

Hallo,

 

würde es helfen die Miete auf Konto 1879 (SKR03) zu buchen?

Gruß
Peter
bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 5
436 Mal angesehen

Wir buchen das im auf Vermietungserlöse im Haben und im Soll 6350 (#skr 04) so dasss sich das in der BWA nicht auswirkt die Ust aber angemeldet und abgeführt wird .

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
MPH
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
434 Mal angesehen

Super Danke die Funktion kannte ich bisher noch nicht. Habe sie geade ausprobiert, perfekt. Muss man dann nur mit Steuerschlüssel auch buchen! Danke

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klunk_w
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
399 Mal angesehen

Das klingt aber stark danach, dass das Grundstück in Betriebsvermögen eingelegt wird. (Betriebsprüfung).

Außerdem taucht es in der BWA ja auf, obwohl es nichts mit dem Unternehmen zu tun hat. (Im Ergebnis zwar richtig, aber die einzelnen Konten sind falsch. Zudem muss man den Bruttowert auf Erlöse buchen und den Nettowert in den Aufwand.) Bei Reparaturen mit VoSt abzug kommt das nächste Problem. 

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letzte Antwort am 21.04.2021 08:54:45 von klunk_w
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