abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Textvorlage Teilnahmeerklärung E-Bilanzübermittlung (Dok.-Nr.: 1001590)

22
letzte Antwort am 16.09.2018 15:55:35 von marcbrost
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 23
5284 Mal angesehen

Hallo Leute,

ab dem letzten Update wird ja jetzt die Teilnahmeerklärung für die E-Bilanz ja über einen Aufruf über Lexinform geöffnet, soweit so gut.

Ab wie bekomme ich es hin, dass die Stammdaten für den Mandanten u. Kanzlei eingesteuert werden. Ich habe irgendwie nichts gefunden.

Vielleich kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen.

Vielen Dank.

Gruß A. Martens

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Herr Martens,

vermutlich nur indem Sie eine eigene Vorlage daraus anfertigen und mit Platzhalter gefüllt in der Vorlagenverwaltung hinterlegen.

Viele Grüße,

BF

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Frau Fitschen,

aber die Platzhalter sind schon enthalten. Werden die denn nicht immer automatisch befüllt?

Irgendwie begreife ich die DATEV-Logik nicht.

Ich habe auch noch nie ein Button/Befehl gefunden, der ein bereits befüllte Dokument wieder erneut mit der Datenbank abgleicht?

Gruß A. Martens

0 Kudos
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Herr Martens,

dann bin ich blind. Ich habe mir die Teilnahmeerklärung angeguckt, dort steht nur "Mandant" bzw. "Steuerberater" drin. Die Platzhalter für Mustervorlagen in der Vorlagenverwaltung sehen anders aus und lassen sich in Word im Reiter DATEV aufrufen.

Bzgl. des Buttons zum Aktualisieren: ich glaube, es gibt einen im Programm Bilanzbericht, aber da ich mit diesem Programm nur sehr selten arbeite, bin ich mir nicht sicher.

Viele Grüße,

BF

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 5 von 23
2875 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Wenn Sie aber das Formular aufrufen und die Tastenkombination Alt+F9 wählen, sehen Sie alle Feldfunktion:

Word_Mergefield.PNG

Gruß A. Martens

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Herr Martens,

vielen Dank für diese Info. Da habe ich ja mal wieder etwas gelernt. Ich kannte bisher weder den Shortcut noch diese Anzeige der Funktionen.

Vielleicht ist das doch ein DATEV-Platzhalter und man müsste die Vorlage lediglich in der Vorlagenverwaltung als  .....dot abspeichern, damit die Felder jeweils richtig ausgefüllt werden. Ich werde mich am Wochenende mal damit beschäftigen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

BF

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Herr Martens,

die angezeigten Platzhalter dienten der Übernahme i. V. m. dem Rechnungswesen-Programm und können m. E. nicht im Rahmen der Vorlagenverwaltung genutzt werden.

Ich empfehle Ihnen, den Formulierungsvorschlag in  die Vorlagenverwaltung zu übernehmen, anzupassen und mit den von Ihnen gewünschten Platzhaltern zu ergänzen - das ist ja ggf. wegen der verwendeten Mandantentypen etc. individuell.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 8 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Hr. Wielgoß,

vielen Dank für den Tip. Das hatte ich schon ausprobiert und bin, sorry für die Formulierung, von der Editierungsmöglichkeit in der Vorlagenverwaltung geradezu erschüttert.

Ich dachte, die Vorgehensweise wäre so ähnlich wie im Berichtswesen, aber weit gefehlt. Die Vorlagenverwaltung lässt geradezu sämtlichen Komfort vermissen. Vom Problem des Auffindens der Platzhalter mal ganz zu schweigen. Das ist wieder einmal ein Glanzstück von DATEV.

Ich muss mich damit einmal in Ruhe auseinandersetzen und mir die Variablen nach Möglichkeit aus den anderen Vorlagen zusammensuchen.

Wenn wenigstens das Formular Platzhaltersuche immer offen bliebe (Anpinnen wie in BiBer). Aber diese Funktion kennt wohl nur die Abteilung BiBer und nicht Vorlagengestaltung.

Schönes Wochenende.

Gruß A. Martens

0 Kudos
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 9 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Herr Martens,

vielleicht hilft Ihnen das weiter in Sachen Platzhalter, dann müssen Sie nicht suchen:

Teilnahmeerklärung E-Bilanz

Vereinbarung über die elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die

Finanzverwaltung und über die Teilnahme am Verfahren der DATEV eG

zwischen           

«ZMSD/Vorname» «ZMSD/Bezeichnung/Nachname»

«ZMSD/Strasse»

«ZMSD/Postleitzahl Inland» «ZMSD/Ort»

– nachstehend „Mandant" genannt –

und

Musterfrau-/-mann-StB

– nachstehend „Kanzlei" genannt –

Präambel

Nach § 5b Abs. 1 EStG besteht für Unternehmen die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung erstmals für Wirtschaftsjahre zu übermitteln, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen (E-Bilanz).

  • (1) Die Kanzlei erstellt für den Mandanten auf der Grundlage des Jahresabschlusses und der vom Mandanten gelieferten Unterlagen und Angaben sowie auf Basis des für die Übermittlung gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes (Taxonomie) die für die Übermittlung vorgesehenen Angaben (u.a. Jahresabschluss). Sie bedient sich hinsichtlich der Datenverarbeitung hierbei der DATEV eG in Nürnberg.

  • (2) Kanzlei und Mandant sind sich darüber einig, dass die Finanzverwaltung die für die Übermittlung vorgesehenen Angaben von der Kanzlei im Auftrag des Mandanten über das DATEV-Rechenzentrum auf elektronischem Weg erhalten soll.

  • (3) Vor der Einreichung muss das Einverständnis des Mandanten mit der Übermittlung der jeweils vorgesehenen Einreichungen vorliegen.

Mandant und Kanzlei kommen daher wie folgt überein:

  1. 1. Konkretisierung der für die elektronische Übermittlung vorgesehenen Angaben

Die für die Übermittlung vorgesehenen Angaben werden bestimmt durch das Datenschema der relevanten Taxonomie. Dieses Datenschema ist von der Finanzverwaltung als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht worden. Die in den Taxonomien als „Mussfeld" gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu übermitteln (Mindestumfang). Weiterhin sind die in der Taxonomie als „rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" oder „Summenmussfelder" bezeichneten Angaben zu übermitteln.

Sofern sich ein Feld (Mussfeld, Summenmussfeld oder rechnerisch notwendig) nicht mit Werten füllen lässt, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position „leer" (technisch: NIL-Wert) zu übertragen.

Darüber hinaus sind freiwillige Angaben zu übermitteln, wenn dies zwischen Kanzlei und Mandant vereinbart ist.

     

  1. 2. Auftrag und Bevollmächtigung zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung über DATEV eG

Der Mandant beauftragt und bevollmächtigt die Kanzlei, die von diesen erstellten Angaben, die gemäß Ziff. 1 für die jeweilige Übermittlung vorgesehen und vom Mandanten für die Übermittlung jeweils freigegeben sind, im Namen des Mandanten unmittelbar über die DATEV eG bei der zuständigen Stelle der Finanzverwaltung elektronisch einzureichen.

Auftrag und Bevollmächtigung gelten ab sofort und sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Der Widerruf bedarf der Schriftform, wobei eine E-Mail ausreichend ist.

  1. 3. Einwilligung in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung; Einverständnis mit DATEV eG als Dienstleister

Der Mandant ist damit einverstanden, dass die Kanzlei die Daten, die für die Tätigkeiten gemäß Ziff. 1 und 2 erforderlich sind, für diesen Zweck erhebt, verarbeitet und nutzt, insbesondere speichert und an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt. Der Mandant ist ferner damit einverstanden, dass sich die Kanzlei dabei der DATEV eG, Nürnberg, als Dienstleister bedient und insbesondere die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung über das DATEV-Rechenzentrum vornimmt.

  1. 4. Haftungsbegrenzung

Bei fahrlässig verursachten Schäden aus dieser Vereinbarung haftet die Kanzlei bis zu einem Betrag in Höhe von EUR X,XX (§ 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG und § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO).

  1. 5. Vergütung

Die Kanzlei erhält für den Aufwand, der im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung der Bilanzdaten entsteht, je Übermittlung eine Pauschale in Höhe von EUR XX.

  1. 6. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der übrige Inhalt der Vereinbarung wirksam.

  1. 7. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

Dresden, 01.10.2015

_____________________________                  _____________________________

  Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus.
Steuerberater(in)/Prokurist(in)                            Steuerberater(in)/Prokurist(in)

«ZMSD/Betr/HS Ort», ___.___._______

__________________________

«ZMSD/Mdt/Vorname» «ZMSD/Mdt/Bezeichnung/Nachname»

«ZMSD/GesVBetr/Vorname» «ZMSD/GesVBetr/Bezeichnung/Nachname»

 

  

Freiwillige Zusatzerklärung

zur Teilnahmeerklärung[1]

Vorbemerkung

DATEV eG plant, eigene Dienstleistungsangebote für DATEV-Anwender anzubieten, die durch statistische Auswertungen und Weitergabe der Daten in anonymisierter Form, insbesondere Branchenvergleiche, einen Unternehmensvergleich ermöglichen und damit die Beratung des Mandanten verbessern helfen und somit auch den Mitgliedern zu Gute kommen. Die Verwendung der E-Bilanz-Daten, die die Kanzlei über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt, für solche Dienstleistungen ist nur mit Zustimmung der Kanzlei und des Mandanten möglich. Hierfür bedarf es einer expliziten Zustimmung des Mandanten und der Kanzlei zur Verwendung der elektronisch übermittelten Daten für Branchenvergleiche und andere statistische Auswertungen. Die Erteilung der Zustimmung ist freiwillig.

Freiwillige Zusatzerklärung des Mandanten

[2]    Ich bin damit einverstanden, dass die Daten der E-Bilanz, welche elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, von DATEV eG in anonymisierter Form für Branchenauswertungen, Betriebsvergleiche, Benchmark-Analysen und andere Informationszugriffe (z.B. Plausibilisierung von übermittelten Abschlussinformationen anhand von branchenüblichen Vergleichswerten) für DATEV-Anwender verwendet werden. 
Dies umfasst auch die anonymisierte Weitergabe von verdichteten Durchschnittswerten für nichtkommerzielle statistische Zwecke an Verbände, Organisationen oder Forschungseinrichtungen.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich gegenüber DATEV eG widerrufen werden.

«ZMSD/Betr/HS Ort», ___.___._______

__________________________

«ZMSD/Mdt/Vorname» «ZMSD/Mdt/Bezeichnung/Nachname»

«ZMSD/GesVBetr/Vorname» «ZMSD/GesVBetr/Bezeichnung/Nachname»

Freiwillige Zusatzerklärung der Kanzlei

[3]    Ich bin damit einverstanden, dass die Daten der E-Bilanz, welche elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, von DATEV eG in anonymisierter Form für Branchenauswertungen, Betriebsvergleiche, Benchmark-Analysen und andere Informationszugriffe (z.B. Plausibilisierung von übermittelten Abschlussinformationen anhand von branchenüblichen Vergleichswerten) für DATEV-Anwender verwendet werden. 
Dies umfasst auch die anonymisierte Weitergabe von verdichteten Durchschnittswerten für nichtkommerzielle statistische Zwecke an Verbände, Organisationen oder Forschungseinrichtungen.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich gegenüber DATEV eG widerrufen werden.

                                      

Dresden, 01.10.2015

_____________________________                  _____________________________

  Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus.
Steuerberater(in)/Prokurist(in)                            Steuerberater(in)/Prokurist(in)


 

[1]              Vereinbarung über die elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung und über die Teilnahme am Verfahren der DATEV eG.

[2]              Bei Einverständnis bitte ankreuzen.

[3]              Bei Einverständnis bitte ankreuzen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 10 von 23
2875 Mal angesehen

machen sie das denn jedes jahr, das sie sich die teilnahmeerklärung unterschreiben lassen? wir machen das einmalig und das gilt für die Zukunft und wir haben das in der vorlagenverwaltung aufgenommen und leicht abgewandelt mit den Platzhaltern.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 11 von 23
2875 Mal angesehen

Einfach Top. You make my Day!

Vielen Dank.

Gruß A. Martens

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 12 von 23
2875 Mal angesehen

Nein, nur einmalig. Gott sei Dank.

Aber ich hasse es, alles manuell zu machen, wenn es eine EDV gibt. Ich verstehe auch die DATEV nicht, warum Sie das Procedere geändert hat bzw. warum es keine aktualisierte Vorlage gibt. Ist halt DATEV (EDV zu Fuß).

Aber egal.

Gruß A. Martens

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 13 von 23
2875 Mal angesehen

Also Leute,

ich habe es gestern ausgiebig versucht und es einfach nicht hinbekommen.

Ich kenne mich ja nun mit  Word aus, aber diese Vorlagengestalltung begreife ich einfach nicht. Ich bekomme das einfach nicht hin.

So eine komplizierte Anwendung habe ich mein Lebtag noch nicht erlebt. Ich werde das also nicht mehr weiter verfolgen. Dann muss halt jeder selber zu sehen wo er bleibt.

Vielen Dank DATEV für nichts tun.

Super Leistung!

Gruß A. Martens

0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 14 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Herr Wielgroß,

in der Tat ist es so, dass sich das Muster nicht als Vorlage in der Vorlagenverwaltung nutzen lässt, da die individuellen Felder nicht gefüllt werden. Deshalb ist die Frage warum Platzhalter in ein Muster eingearbeitet werden, die so nicht funktionieren?

Haben Sie einen Tipp wie ich die Platzhalter füllen kann, ohne über die Vorlagenverwaltung zu gehen oder die Vorlage anzupassen.

Aus irgendeinem Grund hat ja DATEV Platzhalter eingefügt. Sind das grundsätzlich "falsche" Platzhalter für das richtige Programm oder ist das das "falsche" Programm für die richtigen Platzhalter.

Besser wäre es gewesen, die Platzhalter wegzulassen, so dass zu erkennen ist, dass Angaben nachgetragen werden müssen.

--------

Ich habe den Text oben stehen gelassen und jetzt noch einmal getestet und folgendes festgestellt:

Witziger weise wurde das Dokument 1001590 heute "(Letzte Aktualisierung: 08.09.2018)" angepasst. Mir ist dabei aufgefallen, dass gestern die Funktion Alt+F9 noch funktioniert hat. Heute nicht mehr. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Also die Platzhalter werden nicht mehr angezeigt. Kann es sein, das Datev die Platzhalter entfernt hat?

Das wäre allerdings mal eine schnelle Reaktion der DATEV.

Oder ich irre mich komplett und bediene das Programm falsch.

Gruß

Martin Heim

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 15 von 23
2875 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Heim,

ja das ging wirklich schnell - ich hatte diesbezüglich einen Servicekontakt geschrieben der bereits erledigt ist. Auch die Änderungshistorie im Info-DB-Dokument weist darauf hin.

Die ursprünglichen Platzhalter ("Mergefield") stammen aus einem anderen Programmzusammenhang und sind nicht über die Vorlagenverwaltung nutzbar - deshalb wurden Sie aus den MS-Word-Dateien entfernt, wie Sie ja bereits selbst festgestellt haben.

Sie irren sich also nicht und bedienen das Programm richtig - es liegt diesmal an der schnellen Reaktion der DATEV

0815 hat ja freundlicherweise einen Vorschlag für mögliche Platzhalter hier gepostet, der dann mit Copy & Paste flux in die Vorlage eingepflegt werden kann.

Die Befüllung der Platzhlater ist außerhalb des Funktionsumfanges der Vorlagenverwaltung so nicht möglich. Hier ist natürlich auch fraglich, welche Platzhalter überhaupt von Nöten sind und ob es ausnahmsweise dann nicht doch praktischer wäre, den Mandantennamen händsich oder durch Copy & Paste einzufügen - das hängt sicherlich vom Umfang ab...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 16 von 23
2875 Mal angesehen

Danke für die Info.

Ich will ja nicht meckern. Man (DATEV) hätte dann auch die richtigen Platzhalter einsetzen können. Alternativ ein Dokument ohne und eins mit Platzhaltern.

Allerdings bei der kleinen Anzahl von Platzhaltern, hat man (ich) das Dokument schneller händisch angepasst als eine Vorlage aufzurufen und diese füllen zu lassen.

Schönes WE

Martin Heim

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 17 von 23
2875 Mal angesehen

Allerdings bei der kleinen Anzahl von Platzhaltern, hat man (ich) das Dokument schneller händisch angepasst als eine Vorlage aufzurufen und diese füllen zu lassen.

Schönes WE

Martin Heim

So werde ich das auch machen.

Ich werde für die variablen Teile einfach ein Word-Eingabefeld einfügen und gut ist.

Es aber von DATEV schon eine schwache Leistung, die da abgeliefert wurde.

Das ist aber ein anderes Thema.

Ein schö

0 Kudos
marcbrost
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 18 von 23
2875 Mal angesehen

Hallo Herr Ammon,

reicht es denn aus dies einmalig vom Mandanten unterschreiben zu lassen? Und nehmen Sie dafür einen Passus zusätzlich in ihre Vorlage mit auf die darauf hinweist? Soweit ich dies weiß haben wir jedes Jahr eine Erklärung unterschreiben lassen, der Mandant muss ja eh die Übermittlung der Steuererklärungen freigeben, da lassen wir das direkt mitunterschreiben.

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 19 von 23
2875 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Brost,

einmalig sollte genügen.

Ich bin mir nicht sicher, ob alle Kollegen die Unterschrift generell einfordern. Ich bin eigentlich auch dagegen ständig irgendwelche Unterschriftsorgien mit Mandanten zu machen.

Ob das Formular noch "zeitgemäß" ist, könnte man in Frage stellen. Schließlich gehören die Daten als "Anlage" zu den jeweiligen Steuererklärungen - die nur noch elektronisch übermittelt werden können. M.E. (ich bin kein Rechtsanwalt) ist die Unterschrift auf den Steuererklärung ausreichend und sollte die Teilnahmeerklärung abdecken.

Mich hat außerdem noch niemand auf dieses Formular angesprochen. Wer sollte dies auch tun? Höchstens der Mandant, aber dieser hat ein originäres Interesse, dass eine Übermittlung stattfindet.

Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare Formulare.

Schöne Woche.

Martin Heim

0 Kudos
mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 20 von 23
2875 Mal angesehen

ich bin auch der meinung, dass einmalig genügen sollte. bin jetzt nicht 100%ig im bilde ob ein entsprechender passus drin steht, aber so wie ich das sehe, ist das mal grundsätzlich eine Genehmigung. da steht ja glaube ich auch nicht, dass es nur einmal gilt, also...

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
0 Kudos
einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 21 von 23
2875 Mal angesehen

Auch wenn das Thema durch ist erlaube ich mir eine kleine Anmerkung. Dieses Dokument ist für die Verwendung in KaReWe bestimmt und bei Druck aus KaReWe, z. B. aus dem Bereich Jahresabschlussauswertungen werden die Platzhalter gefüllt. Insoweit ist die technische Seite eigentlich in Ordnung - über den organisatorischen Ablauf reden wir ja nicht.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 22 von 23
2875 Mal angesehen

Der entsprechende Passus steht unter 1.2:

"Auftrag und Bevollmächtigung gelten ab sofort und sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Der Widerruf bedarf der Schriftform, wobei eine E-Mail ausreichend ist."

marcbrost
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 23 von 23
2875 Mal angesehen

Danke für dfie Info Fr. Fitschen

Viele Grüße
Marc Brost
0 Kudos
22
letzte Antwort am 16.09.2018 15:55:35 von marcbrost
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage