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Steuerschlüsse 190 oder 940

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letzte Antwort am 07.09.2021 08:25:47 von Katharina_Schoenweiss
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tanja20
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

kann mir einer von Euch erklären wann ich den Steuerschlüssel 190 oder 940 verwenden muss.

Beispiel: GmbH in Deutschland, lässt das Auto  aber in Luxemburg  reparieren. Auf der Rechnung steht Reverse-Charge Verfahren.

Warum muss ich hier den STeuerschlüssel 940 verwenden und nicht 190?

Ich dachte 940 ist nur bei 13 b.

Danke

0815
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
38465 Mal angesehen

Hallo,

interessante Frage. Ich habe es gerade einmal ausprobiert, ich würde den Steuerschlüssel 94(0) verwenden, weil:

Steuerschlüssel 19(0) führt dazu, dass der Umsatz in der UStVA in Zeile 33, Kz. 89 ausgewiesen wird. An dieser Stelle werden innergemeinschaftliche Erwerbe ausgewiesen. Innergemeinschaftliche Erwerbe drehen sich jedoch um Lieferungen.

Bei Ihnen handelt es sich um eine sonstige Leistung. Bei Verwendung des Steuerschlüssels 94(0) wird der Umsatz in der UStVA in Zeile 48, Kz. 46 ausgewiesen = "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)".

Der obligatorische Hinweis: Ich gehe hier davon aus, dass die Rechnung berechtigterweise so gestellt wurde, ordnungsgemäß ist usw. Denn darüber habe ich mir jetzt keinen Kopf gemacht

Weiterführende Literatur zum Nachlesen:

Viele Grüße.

encko
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Wie von 0815 bereits erwähnt, handelt es sich doch ihrer Schilderung nach um einen 13b Vorfall.

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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27016 Mal angesehen

Und worin besteht der Unterschied zwischen dem Steuerschlüssel 940 und 506?

 

Kann ich erbrachte Leistungen auch gleich auf ein Automatikkonto z.B. 3123 buchen oder ist es besser mit Steuerschlüssel zu buchen?

 

Ich habe jetzt beispielsweise eine Rechnung von Adobe Software auf das Konto 3123 gebucht.

 

Oder ginge das auch auf das Konto 4964 mit dem Steuerschlüssel 940?

 

Ich freue mich über Rückmeldungen 😊

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
26876 Mal angesehen

Hallo @_JuliaBorowski_,


zu Ihrer Anfrage

 


@_JuliaBorowski_  schrieb:

Und worin besteht der Unterschied zwischen dem Steuerschlüssel 940 und 506? 

können wir Ihnen folgende Infos mitteilen:


Zum Steuerschlüssel 94 muss der entsprechende § 13b UStG Sachverhalt aus einer Liste ausgewählt werden.
Der Steuerschlüssel 506 entspricht der sonstigen EU-Leistung § 13b Abs. 1 UStG.


Allgemeine Infos zu den § 13b UStG Sachverhalten finden Sie im Dokument 1003613 - § 13b UStG - Zusammenfassung der Tatbestände (drei-/vierstellige BU-Schlüssel).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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letzte Antwort am 07.09.2021 08:25:47 von Katharina_Schoenweiss
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