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Steuerlicher Ausgleichsposten (9297) bei bilanzieller Überschuldung

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letzte Antwort am 03.11.2023 12:08:01 von MPonikwar
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MPonikwar
Einsteiger
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Liebe Kollegen,

 

nach Umstellung der Kontenzwecke für 2022 bleibt mein steuerlicher Ausgleichsposten trotz Überschuldung jetzt einsam und allein im Eigenkapital auf der Passivseite stehen.

Ich habe also in der Steuerbilanz jetzt einen Nicht-durch-EK-gedeckten Fehlbetrag auf der Aktivseite UND (!) ein negatives steuerliches Eigenkapital durch den steuerlichen Ausgleichsposten auf der Passivseite.

 

Das widerspricht schmerzhaft meinem bilanziellen Grundempfinden.

 

Hatte das Problem schonmal jemand und dafür jemand schon eine Lösung gefunden? 

Wir haben versucht, das Konto jetzt hilfsweise zu den übrigen sonstigen Sonderposten zu hängen, aber dann wird er nur als sonstige Aktiva ausgewiesen.

 

Danke!

 

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MiMiMi
Aufsteiger
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Hallo, 

 

habe das hier gefunden: https://de.xbrl.org/taxonomien/e-bilanz-hgb-taxonomie-version-6-4/ .Siehe 1.2.2. relativ weit unten:

„Der steuerliche Ausgleichsposten verbleibt selbst bei negativem Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz. In diesem Fall wird auf der Aktivseite der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil und auf der Passivseite weiterhin der steuerliche Ausgleichsposten ausgewiesen.“

 

Macht so aber eigentlich mehr Sinn. Der Ausgleichsposten stellt ja nur einen Korrekturposten dar und führt ja per Definition nicht zu einer bilanziellen Überschuldung (bei ansonsten positiven EK in Handelsbilanz).

 

FG 

MPonikwar
Einsteiger
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Ok, dann soll das wohl so sein.

Aber ich hatte ja vorher schon eine bilanzielle Überschuldung (nicht erst durch den Korrekturposten) und jetzt on top in der Steuerbilanz noch ein negatives EK auf der Passivseite. Sieht sehr eigenartig aus.

Herzlichen Dank für die Antwort

 

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letzte Antwort am 03.11.2023 12:08:01 von MPonikwar
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