Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten, welcher einen anderen aufgekauft hat.
Bei beiden Mandantenbeständen haben wir Unternehmen Online im Einsatz.
Der Mandant möchte jetzt die Stammdaten (Debitor- und Kreditoren) zusammenführen.
Stammdaten der Firma A sind die Hauptstammdaten und werden durch die von Firma B ergänzt.
Jedoch haben wir die ganze Zeit schon in Unternehmen Online und in Kanzleirechnungswesen mit individuellen Debitoren und Kreditoren Konten gebucht...
Hatte jemand schonmal den Fall und kann Erfahrungen teilen?
Vielen Dank vorab!
Ich würde bei Firma B die Debitoren und Kreditoren nach Excel exportieren, dann ist vermutlich sinnvoll die Nummern um 10 oder 20.000 hoch zu setzen, damit nichts kollidiert, und dann bei A importieren. Dann musst du natürlich nochmal drüber gehen und die Duplikate (aus B) löschen.
Das dürfte der technisch einfachste Weg sein, und selbst wenn du den Bestand über einen Assistenten o.ä. verschmilzt, musst du ja nachher nochmal kontrollieren, weil die Dublettenprüfung nicht alles erwischt.
Mögliche Vorgehensweise bei der Zusammenführung von Stammdaten nach Unternehmensübernahme:
Es wäre zu überlegen, ob man nicht weiterhin getrennt bucht und lediglich die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie den Jahresabschluss auf Ebene der neuen Gesamteinheit konsolidiert.
Vorteile dieses Ansatzes:
Getrennte Auswertungen: Sie behalten eine klare Trennung der Zahlen für die ehemaligen Einheiten, was gerade für Controlling-Zwecke oder bei einem späteren Verkauf einer Einheit von Vorteil ist.
Flexibilität: Ein zukünftiger Verkauf oder eine Rückabwicklung wäre technisch einfacher umsetzbar.
Wichtig zu beachten:
Die Einkaufsprozesse müssten weiterhin separat geführt werden, um eine klare Trennung der Buchungskreise sicherzustellen.
Ebenso sollten die bisherigen Bankkonten beibehalten werden, um den Zahlungsverkehr sauber abbilden zu können.
Weitere Punkte zur Prüfung:
Datenschutz: Die Übernahme und Zusammenführung personenbezogener Daten (z. B. bei Debitoren/Kreditoren) muss DSGVO-konform erfolgen.
Kaufvertrag: Was wurde zur Übertragung von Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten geregelt?
Zahlungsabwicklung: Wer übernimmt die offenen Posten (Forderungen/Verbindlichkeiten) des übernommenen Unternehmens?
Rechtsform: Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, bei dem Wirtschaftsgüter übernommen wurden, oder wurde eine komplette GmbH mit Rechten und Pflichten übertragen?
Je nach Antworten auf diese Fragen kann sich eine andere technische und buchhalterische Umsetzung empfehlen.
Hallo @martinkolberg
bei der ganzen Sache geht es um einheitliche vergabe von Kreditoren- und Debitorennummern und nicht um die Zusammenführung zweier Unternehmen zu einem. Es sind weiterhin zwei eigene Unternehmen mit eigenen USt-VA sowie Buchhaltungs- & Unternehmen Online Beständen.
Habe ich mich wohl falsch ausgedrückt...