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Spielt das Veranlagungsjahr im Programm EU-Vorsteuervergütung eine Rolle?

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letzte Antwort am 28.08.2019 13:11:28 von Katharina_Schoenweiss
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mvw
Einsteiger
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Es erfolgt gerade eine Erfassung von Anträgen im Programm EU-Vorsteuervergütung, geöffnet aus der "Programme öffnen"-Liste. Hier ist keinerlei Jahresversion zu erkennen wie z.B. bei Lovor.

Nach vielen schon erfassten Anträgen hat nun jemand bemerkt, dass in der Leistungsübersicht bei dem Programm eine Unterscheidung zwischen 2019 und 2018 gemacht wird und wenn man in die Version 2018 geht, die nun bereits erfassten Anträge dort nicht zu sehen sind. Es gibt also offenbar so eine Art Jahresbestand.

Spiel es für die schon erfassten Anträge betreffend des Jahres 2018 eine Rolle ob sie in dem einen oder dem anderen Bestand enthalten sind, also würde es dann zum Versandzeitpunkt vor dem 30.09. zu Problemen kommen? Andere fehlende Felder, z.B. zur Leistungsart, führen ja zu Hinweisen/Fehlern im Zusatzbereich, ein "abweichendes" Kalenderjahr hat bisher zu keinem solchen Hinweis geführt. Ich würde allerdings erwarten, dass so etwas auftauchen würde, falls es eine Rolle spielen würde.

Sind diese Jahresbestände also (hoffentlich) nur in der Art "Alle Anträge (von 2018 oder 2019), die in 2019 erstellt/versendet werden" zu verstehen? Über die Programmhilfe finde ich hierzu keine Antwort.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo mvw,

generell ist es nicht erforderlich eine Leistung für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr im Programm EU-Vorsteuervergütung anzulegen.

Die Anzeige der Leistung des angelegten oder übermittelten Antrags ist davon abhängig in welchem Jahr der Antrag angelegt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

K. Schönweiß

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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letzte Antwort am 28.08.2019 13:11:28 von Katharina_Schoenweiss
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