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Sonderbilanz bei GmbH & Co. KG

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letzte Antwort am 06.06.2023 20:07:19 von Kristina_Schmidt
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ChrisW
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

 

Situation:
GmbH & Co. KG

3 Kommanditisten mit Sonderbilanz

2 Kommanditisten haben zudem noch eine GbR in der auch SBV vorhanden ist.

 

Der ursprüngliche Steuerberater hat für die GbR auch eine Sonderbilanz (allerdings mit Excel erstellt) angelegt.

Ich hätte jetzt hingegen jeweils 50% des SBV der GbR in die jeweiligen Sonderbilanzen der Kommanditisten gebucht.

 

Ich wüsste irgendwie auch nicht, wie ich eine GbR als Sonderbilanz anlegen kann, die ja gar keine Gesellschafterin der KG ist.

In den Steuererklärungen hat der Vorberater die GbR auch nicht erfasst und hat dann den Gewinn zu je 50% auf die beiden Kommanditisten verteilt.

 

Hat hier jemand Erfahrung und kann helfen?

 

Dankeschön.

swenzel
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Nachricht 2 von 4
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Wir haben auch einen Fall, bei dem drei Gesellschaftern der Personengesellschaft gemeinsam Eigentümer eines Gebäudes sind. Hier erstellen wir für jeden Gesellschafter eine Sonderbilanz und in jeder Sonderbilanz ist 1/3 des Gebäudes aktivert.

 

 

"In den Steuererklärungen hat der Vorberater die GbR auch nicht erfasst und hat dann den Gewinn zu je 50% auf die beiden Kommanditisten verteilt."

Hier hilft ein Blick ins Handelsregister, wer die Gesellschafter sind. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist es nicht die GbR.

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ChrisW
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Danke schon mal für die Antwort.

 

Die GbR ist definitiv nicht Gesellschafter.

 

Mich hat nur etwas die Tatsache stutzig gemacht, wieso der Berater eine Sonderbilanz für die GbR erstellt hatte. Denn Gewinn wiederum hat er aber in der Steuererklärung hälftig den beiden Gesellschaftern zu ihrem eigenen Sonderbilanzgewinn hinzugerechnet.

 

Ich hätte es jetzt auch so gemacht wie sie.

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Kristina_Schmidt
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

 

wir hatten auch den Fall, dass der Vorberater eine Excel Sonderbilanz für die "GbR" erstellt hat. Es hat sich herausgestellt, dass bei uns eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorlag. Näheres hierzu findet sich BMF-Schreiben vom 28.4.1998 oder 15.7(4) EStH.

 

Bei uns stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Die Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG haben eine beteiligungsidentische GbR, die ein Gebäude errichtet hat, dessen Grund & Boden aber den Gesellschaftern beteiligungsidentisch als Miteigentum gehört. Die GbR vermietet dieses Gebäude entgeltlich an die GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG vermietet wiederum das Gebäude an Dritte, sonst hat sie keine anderen Einkünfte (personelle und sachliche Verflechtung).

Folge war, dass wir nun 1 Bilanz für die GmbH & Co. KG, Sonderbilanzen der Gesellschafter bei der KG (für deren GmbH-Anteile), 1 Bilanz für die GbR und noch Sonderbilanzen bei der GbR für die Miteigentumanteile haben.😬  Ach ja, und zwei GuE-Erklärungen sowie 2 Gewerbesteuererklärungen.

 

Insofern könnten Sie Ihren Sachverhalt auch einmal auf das Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung prüfen.

 

Viele Grüße

K. Schmidt

 

 

 

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letzte Antwort am 06.06.2023 20:07:19 von Kristina_Schmidt
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