Guten Tag,
kann ich die Soforterfassung Anlag nur für einen Bereich nutzen, obwohl zwei Bereiche angelegt sind (der zweite ist aber mehr individuel und wird nur für ein internes Sopo-Verzeichnis in Anlag entfremdet)?
Was könnte man ggf. anders machen wenn man ein individuelles Verzeichnis für die Sonderposten haben möchte?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Andreas Pendzialeek
Ich verstehe nicht ganz den Hintergrund...
Wenn sie automatisch das AV erfassen können Sie schon nur für einen Teil erfassen. Aber warum?
Ich habe natürlich auch HR und SR. Wenn ich etwas erfasse ist es zu 80% in beiden Teilen gleich. Anders ist vor allem jetzt EDV. Dort gebe ich in HR meine AfA auf bspw 3 Jahre an, im SR mit 1 Jahr.
Warum man im 2. Teil (bei den meisten sicher das SR) nichts erfassen sollte ist jetzt fraglich. Mir fällt da kein Grund ein...
Ich kann leider bei der Soforterfassung nicht nur einen Bereich anlegen. Es gibt handels- und steuerlich nur einen Bereich. Den zweiten Bereich nutzten wir hier für eine alternative SoPo-Inventarlösung. Hier soll eben das gewünschte Anlagegut nicht mit in diesen Bereich - leider sind bei der Soforterfassung leider immer automatisch beide Bereiche angesprochen. Ich kann auch im Nachhinein im Inventar nur den anderen Bereich nicht löschen - wenn ich es löschen möchten wird durch die Soforterfassung es immer in beiden Bereichen gelöscht?!
Gibt es hierfür eine Lösung, oder eine andere Alternative für entfremdetet Sopo-Inventarlösung im Inventurverzeichnis in Anlag?!
Danke!
Hallo,
zwei Ideen dazu:
1) Buchen Sie nur im Bereich Handelsrecht, nicht in "alle Bereiche"
2) Testen Sie diese Option hier:
Vielleicht hilft das ja weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Hallo Herr Pendzialek,
die Soforterfassung Anlagenbuchführung kann nicht nur für einen Bereich genutzt werden, wenn man zwei Bereiche hat. Wird ein Inventar angelegt, dann immer für alle im Bestand vorhandenen Bereiche. Deshalb wird es auch beim Löschen wieder für alle Bereiche gelöscht.
Dies lässt sich auch nicht über die Stammdaten | Anlagenbuchführung | Steuerungsdaten einstellen.
Zu Ihrer Frage, ob es eine andere Alternative für entfremdetet Sopo-Inventarlösungen gibt:
Damit wir Sie in dieser Frage individuell beraten können, bitte ich Sie sich über den Servicekontakt oder die Service-Hotline 0911 / 319-38601 bei uns zu melden.
Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende
@Monika_Miederer schrieb:die Soforterfassung Anlagenbuchführung kann nicht nur für einen Bereich genutzt werden, wenn man zwei Bereiche hat. Wird ein Inventar angelegt, dann immer für alle im Bestand vorhandenen Bereiche. Deshalb wird es auch beim Löschen wieder für alle Bereiche gelöscht.
Dann bitte einführe, das geht ja bei der individuellen anlage auch....
Wenn ich ein Inventar anlege, dann kann ich sehr wohl über die oberen Haken entscheiden ob ich es im jeweiligen Inventar haben möchte oder nicht...
Wenn ich das gemacht habe, bleibt die Auswahl des Bereiches oben ausgegraut:
Und wenn ich ein Inventar löschen möchte das in 2 Bereichen angelegt ist, dann fragt mich DATEBV sogar ob ich es in beiden Bereichen löschen will...
Warum ein Prozedere bei DATEV immer für jede Situation anders sein muss ist mir schleierhaft.
Vielleicht hilft es, dass Sie zwar 2 Bereiche anlegen, aber nur den ersten Bereich bebuchen! Dann sollte sich die Soforterfassung auch nur für diesen Bereich auswirken!
Hallo @Pendzialek,
bitte melden Sie sich bei mir im Service, damit wir speziell für Ihren Sachverhalt eine Lösung besprechen können.
Hallo @renek,
Sie haben recht, die Soforterfassung greift auch bei nur einem Bereich. Voraussetzung hierbei ist aber, dass Sie in der FIBU in einem bereichsspezifischen Vorlauf buchen und nicht in einem Vorlauf für beide Bereiche.
Schönes Wochenende
@Monika_Miederer schrieb:Sie haben recht, die Soforterfassung greift auch bei nur einem Bereich. Voraussetzung hierbei ist aber, dass Sie in der FIBU in einem bereichsspezifischen Vorlauf buchen und nicht in einem Vorlauf für beide Bereiche.
Äh, nein? 😄 Ich buche immer(!) in beiden Bereichen und kann bei der Soforterfassung den Haken Steuerrecht entfernen und bekomme so die Buchung ausschließlich ins Handelsrecht...
Will da auch nicht streiten. Aber ich habe für die Screenshots ja extra ausprobiert (daher auch die Betitelung mit Test).
Hallo @renek,
auch ich bin nicht an einem Steit interessiert.😉
Nichtsdestotrotz möchte ich folgendes klarstellen:
Ja, Ihr Beispiel und die Aussagen dazu sind korrekt. Diese beziehen sich aber auf die Inventarneuanlage direkt in der Anlagenbuchführung.
Bei der Funktion Soforterfassung Anlagenbuchführung richtet sich die Inventarneuanlage nach dem Stapel, der in der FIBU angelegt wird.
Buchen Sie in der FIBU in einem Stapel für alle Bereiche und haben die Soforterfassung Anlagenbuchführung aktiviert, dann wird auch das Inventar in allen Bereichen angelegt und mit dem Buchungssatz verknüpft. Ein Haken zur manuellen Änderung ist in diesem Fall nicht vorhanden.
Schöne Grüße aus Nürnberg.
Okay, Sie haben Recht, ich habe tatsächlich das AV manuell angelegt.
plus für Ihr Wissen 😉
leider minus für Datev´s Programmierer 😮
Guten Tag,
neue Frage, die sich auf die Soforterfassung von Anlagevermögen bezieht.
Warum ist diese Option nicht standardmäßig aktiv, sondern man muss sie immer erst aktivieren bei einem neuen Mandantenbestand?
Kann man das irgendwo zentral regeln?
Vielen Dank
Hallo @mosachse
die Nutzung der Soforterfassung Anlagenbuchführung hängt von der Arbeitsweise ab.
Folgende Möglichkeiten bietet Ihnen das Programm:
Sie als Anwender entscheiden bei jedem Bestand selbst, welche dieser Möglichkeiten am besten geeignet ist.
Viele Grüße aus Nürnberg