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Skontobuchung Anlagevermögen

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letzte Antwort am 09.09.2017 20:13:00 von Gelöschter Nutzer
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loew
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Ich habe das Problem, dass nach Zahlung eines Anlagegutes mit Skontoabzug keine Korrektur des Anlagekontos durchgeführt wird. Stattdessen erfolgt die SKontobuchung standardmäßig im Bereich des Wareneinsatzes. Muss hierfür eine separate Einstellung in DATEV getätigt werden?

DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

wenn Sie in Kanzlei-Rechnungswesen im Buchungsmodus "Zahlungen buchen" arbeiten und die Skontoprüfung mit der F2-Taste durchführen, bucht das Progamm automatisch korrekt. Je Anlagegut wird eine Generalumkehrbuchung erzeugt, die die Anschaffungskosten um den Skontobetrag reduziert. Haben Sie OPOS nicht aktiviert, müssen die Buchungssätze manuell erfasst werden. Z.B. 1.) Kreditor an Bank - Zahlbetrag nach Abzug Skonto

2.) Kreditor an Anlagekonto mit BU-Schlüssel 29 (Generalumkehr mit 19% Vorsteuer) - Skontobetrag

Bei einem anderen steuerlichen Sachverhalt ändert sich der Buchungsschlüssel der Skontobuchung, z.B. bei EU-Erwerb mit VSt nutzen Sie den BU-Schlüssel 69 (Der Einkauf wurde mit BU-Schlüssel 19 gebucht.)

Mit freundlichen Grüßen

DATEV eG

Martina Harwarth

Service Rechnungswesen (FIBU)

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Gelöschter Nutzer
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Buchungsmodus "Zahlungen buchen" arbeiten und die Skontoprüfung mit der F2-Taste durchführen

wenn ich das schon lese, dann geht mir echt die Hutschnur hoch.

EDV wie in der Steinzeit! Man drücke bitte immer schön die F2-Taste.

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loew
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Hallo Frau Harwarth,

ich verbuche die Zahlungen nicht einzeln. Es erfolgt eine Stapelverarbeitung nach Weitergabe der Zahlungen an den Zahlungsverkehr. Nachträglich im Korrekturmodus ist keine Skontoprüfung im betroffenen Buchungssatz mehr möglich.

Welche Möglichkeit gibt es in diesem Fall?

Natürlich könnte ich die Lieferantenrechnung bereits um den Skonto reduziert einbuchen. Ich habe jedoch auch Sammelrechnungen, in denen nur 1 Posten aktiviert wird, der Rest läuft in die Kosten. Da ist diese Variante nicht möglich.

MfG

Kerstin Nickel

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lasmus
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Buchungsmodus "Zahlungen buchen" arbeiten und die Skontoprüfung mit der F2-Taste durchführen

wenn ich das schon lese, dann geht mir echt die Hutschnur hoch.

EDV wie in der Steinzeit! Man drücke bitte immer schön die F2-Taste

Ich muss mitnichten "immer" "F2" drücken, sondern nur dann, wenn ich eine Differenz zwischen dem offenen und erfassten Betrag gern als Skonto buchen möchte und ihn nicht offen stehen lassen will, weil es sich a) nicht nur um eine Teilzahlung handelt oder b) nicht der Skontoabzug ungerechtfertigterweise vorgenommen wurde.

Ich habe jetzt mal kurz mal darüber nachgedacht, wie man es technisch beim klassischen "Belege buchen" anders als durch Drücken einer Taste (in dem Fall "F2") lösen kann, dass das Programm erkennt, dass es sich zwischen dem eingegebenen Betrag und dem offenen Betrag in den offenen Posten um einen Skontobetrag handelt, wenn (wie in der Regel) Zahlungsziel und Skontobetrag nicht in den Stammdaten der Kreditoren hinterlegt sind. Mir fällt da nix ein. Also klären Sie mich bitte auf. Vielleicht kann die Datev das ja dann implementieren.

Ich denke im Übrigen schon, dass es recht komfortabel ist, dass der Buchhalter durch Drücken einer Taste ("F2") entscheiden kann, dass es sich um Skonto handelt und das Programm sogar dann sogar die damit verbundenen Umsatzsteuersachverhalte richtig (7%, 19%, ohne Umsatzsteuer) und Ertragsteuersachverhalte beinahe richtig (Anlagevermögen, Waren-/Leistungseinkauf) aufteilt. Das einzige, was ich mir vielleicht wünschen würde, wäre, dass, wenn ein Skonto außerhalb der Gegenkontengruppen Waren und Anlagevermögen auf das entsprechende Aufwandskonto gebucht wird (wie beim Anlagevermögen). Denn beispielsweise hat ein Skonto im Rahmen einer Wartung von Anlagevermögen (SKR 03: #4805) nichts auf Konto 3736 zu suchen, sondern gehört (mit Genaralumkerschlüssel) auf Konto 4805.

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Gelöschter Nutzer
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Also

1. kann es DATEV ja auch im Modus Buchungsvorschläge (Zahlungsverkehr).

2. Können es auch andere Programme schon seit Jahrzehnten (z. B. der rote Löwe)

Aber num zum Procedere:

Ich gebe manuell den Zahlungsbetrag ein und wähle über die OPOS-Suche den Posten aus. Und siehe da, die DATEV hat zwei Werte die verglichen werden können, nämlich den Zahlungsbetrag und den Rechnungsbetrag. Jetzt kommt automatisch die Abfrage bzw. der Vorschlag wie im Zahlungsverkehr: Skonto übernehmen mit roten Ausrufungszeichen, wenn außerhalb des Zahlungszieles bzw. Skto.Satzes und wenn Ja, dann sofortige Einsteuerung im Skto.-Feld bzw. bei Nein, den Skto.Betrag löschen.

Schlimmer ist es auch noch, dass ich noch nicht einmal nachträglich die Skto.Prüfung über F2 machen kann. Dann muss ich entweder, alles manuell ausrechnen oder ich lösche den Buchungsatz.

SUPER DATEV!!!

Merksatz:

Wenn ich etwas manuell kann (F2-Taste per Anwender drücken), dann kann es auch die Software. Warum soll die Software in dem Moment, wo ich die F2-Taste drücken müsste, das nicht automatisch tun können.

Und da soll mir keiner mit dem automatischen Ausgleich der Kleinbetragsdifferenz kommen. Da wird hier unreflektiert einfach irgendetwas ausgebucht, obwohl ich gerade hier die Differenz unbedingt haben möchte.

Es geht alles, man muss es nur wollen.

Aber ich sagte ja schon an anderer Stelle:

Workflow á la DATEV; starkes Work und ein ganz schwaches flow.

Gruß A. Martens

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letzte Antwort am 09.09.2017 20:13:00 von Gelöschter Nutzer
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